Der Gesetzesentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist vom Kabinett verabschiedet (Teil 2 Steuer- und Sozialversicherung)

By 24. Januar 2017 Allgemein

Der Gesetzesentwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ist vom Kabinett verabschiedet (Teil 2 Steuer- und Sozialversicherung) 

Wesentliche Änderung wird es auch im Steuer- und Sozialversicherungsrecht durch das geplante Betriebsrentenstärkungsgesetz geben. Allerdings gilt für alle steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Änderungen, dass diese nicht exklusiv dem Sozialpartnermodell (bAV II) vorbehalten sind. Sie gelten insgesamt für die bAV Welt I und II. Die einzige Überraschung des Gesetzesentwurfs zum Referentenentwurf, ist dass der steuerliche Förderrahmen nach § 3 Nr. 63 EStG nochmals erweitert wurde.

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