Keine Insolvenzanfechtung möglich bei Unterstützungskassenversorgungen eines GGF
Immer wieder möchte der Insolvenzverwalter bei Insolvenz des Trägerunternehmens, die in der Unterstützungskasse für die Versorgung angesammelten Mittel zur Masse ziehen. Bei unverfallbaren Ansprüchen von Arbeitnehmern hat das Bundesarbeitsgericht diesem Vorgehen schon eine Absage erteilt (BAG, 29.09.2010 – 3 AZR 107/08). Viele Unterstützungskassen haben daraufhin ihre Satzungen überarbeitet. Doch wie sieht es im Falle von Geschäftsführern aus, die nicht unter den Schutz des BetrAVG fallen? Das hatte nun der BGH zu entscheiden (BGH, 08.12.2016 – IX ZR 257/15) und urteilte zugunsten der Unterstützungskasse.