Ausschüttungssperre ist nicht gleich Abführungssperre

By 22. April 2017 Allgemein

Ausschüttungssperre ist nicht gleich Abführungssperre – Gewinn aus der Änderung des § 253 Abs. 2 HGB unterliegt nicht der Abführungssperre von Gewinnabführungsverträgen i.S.v. § 301 AktG – BMF-Schreiben vom 23.12.2016 (IV C 2 – S 2770/16/10002)

Im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften wurde im Februar 2016 die Änderung des § 253 Abs. 2 HGB be- schlossen und am 16.03.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Für die handelsbilanzielle Bewertung ist seither statt des Rechnungszinses auf Basis des 7-Jahres-Durchnitts der Rendite

 

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