Wechsel des Durchführungsweges – „Nutzen Sie Einsparpotenziale“

By 31. August 2017 September 12th, 2017 Allgemein

Am 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Im Zuge einer möglichen Anpassung der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge an das Gesetz, könnte auch ein möglicher Wechsel des Durchführungsweges interessant sein.

Wann macht ein Wechsel des Durchführungsweges Sinn?

Ein Wechsel macht vor allem dann Sinn, wenn die Möglichkeit besteht  die interne Abschluss- und Verwaltungskosten zu senken. Hiervon sind besonders Pensionskassen betroffen.

Der große Vorteil: die Versorgungsberechtigten erhalten eine höhere Rentenauszahlung.

Die internen Abschluss- und Verwaltungskosten sind in jedem Tarif der einzelnen Gesellschaften eingepreist und werden von allen Versicherten getragen. In den vergangenen Jahren sind vor allem die Kosten für die Verwaltung von Pensionskassen gestiegen. Die Erklärung hierfür ist einfach. Der Personenbestand bei Pensionskassen ist im Vergleich zum Versichertenbestand einer Lebensversicherungsgesellschaft ( Direktversicherungen sind darin enthalten), deutlich kleiner. Die Kosten tragen beide. Somit sind die Kosten für einen Einzelvertrag bei einer Pensionskasse deutlich gestiegen, während die Kosten bei einer Lebensversicherungsgesellschaft sich nur geringfügig verändert haben. Ein Grund für die mittlerweile hohen Abschluss- und Verwaltungskosten sind u.a. die vielen Tarifgenerationen.

Höhere Rentenleistungen von bis zu 8% bei einem Wechsel des Durchführungsweges.

Vor kurzem haben wir für ein großes Kollektiv eine Vergleichsberechnung erstellt. Das Ergebnis war eindeutig. Die jährlichen Abschluss- und Verwaltungskosten konnten um bis zu 64% reduziert werden. Die positive Folge: ein Anstieg der garantierten monatlichen Renten um ca. 8%. 

Sie möchten mehr zu unserer Vergleichsberechnung wissen? Kontaktieren Sie uns!

Wechsel des Durchführungsweges

Was bedeutet das genau?

Der alte Durchführungsweg wird geschlossen. Der Bestand an Mitarbeiter bleibt dort erhalten. Für alle neue Zusagen wird ein neuer Durchführungsweg eröffnet.   In Deutschland spricht man von 5 Durchführungswegen:

  1. Pensionskasse
  2. Pensionsfonds
  3. Direktversicherung
  4. Unterstützungskasse
  5. Pensionszusage

Wie lassen sich die Kosten konkret miteinander vergleichen?

Gehen wir von dem bestehenden Durchführungsweg Pensionskasse aus, sieht man sich zuerst die Garantieleistung eines fiktiven, neuen Mitarbeiters im bestehenden Versorgungswerk an. Kurz gesagt, welche Garantieleistung würde er erhalten, wenn er im alten Durchführungsweg versichert wäre. Als Vergleich zieht man nun für  denselben fiktiven, neuen Mitarbeiter ein Angebot einer Direktversicherung vom gleichen oder einem anderen Anbieter ( Versorgungsträger) heran. Ist die Garantieleistung hier höher, sind die internen Verwaltungskosten niedriger. In dem Fall macht ein Wechsel Sinn. Der positive Effekt für den Mitarbeiter ist somit eine höhere Betriebsrentenzahlung.

Sie haben Fragen zu diesem Thema?

Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Tel: 08142-58760

Mail: j.abstreiter@wbja.de

Ansprechpartner: Jürgen Abstreiter

 

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