Das Kernproblem

Die Rechtsprechung zur Auslagerung von Pensionszusagen ändert sich immer wieder. Deshalb beraten wir Sie.

Mit der Pensionszusage stellt sich für viele Unternehmen das Problem, dass es bei den Kosten zu starken Fluktuationen kommt. Diese sind oft nur schwer vorherzusagen, so entsteht oft zu eine Verfälschung der Bilanzen. Eine Auslagerung der Pensionszusagen ist deshalb der logische Schritt. Es wird ein externer Versorgungsträger beauftragt, der die Verpflichtungen der Pensionszusagen übernimmt. Das kann komplett oder nur teilweise geschehen. Diese Auslagerung der Pensionszusagen ist für viele Unternehmen der logische Schritt, um sich von den Belastungen und Risiken zu befreien.

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Die Auslagerung von Pensionszusagen ist kompliziert …

… und deshalb haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite! Ihre derzeitige Situation und Wünsche stehen im Vordergrund und somit vermitteln wir Ihnen eine individuelle Lösung. Auch nach der Vermittlung informieren wir Sie regelmäßig über Änderungen der entsprechenden Gesetze und Richtlinien zur Auslagerung von Pensionszusagen und weisen Sie auf nötige Anpassungen hin.

Unsere Leistungen bei der Auslagerung von Pensionszusagen

Prüfung

Regelmäßig kommt bei der Rechtsprechung und Vorgaben der Finanzverwaltung, die die Pensionszusage betreffen, zu Änderungen und eine Überarbeitung wird notwendig. Wir prüfen Ihre vorhandenen Zusagen und passen sie auch an!

Unabhängige Angebote für die Auslagerung von Pensionszusagen

Wir schreiben die Pensionen aus und erreichen damit nahezu alle Pensionsfonds. Somit können wir Ihnen für Ihre Auslagerung von Pensionszusagen eine transparente Marktübersicht bieten, um für Sie den richtigen Anbieter zu finden.

Prüfung und Vergleichsanalyse

Wir lassen Sie mit den Angeboten nicht allein. Sorgfältig prüfen wir für Sie alle eingehenden Angebote und erstellen anschließend ein individuelles Konzept, das zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

Präsentation des Konzepts für Ihre Auslagerung von Pensionszusagen

Wir erläutern Ihnen in einem persönlichen Gespräch das für Sie passende Konzept unter Berücksichtigung aller Finanzierungsoptionen. So können Sie direkt Rückfragen stellen und wir können Ihr Konzept, falls nötig, anpassen.

Einmalbetrag bei Pensionszusagen

Das Kapital für die einmaligen Zahlungen im Rahmen der Auslagerung von Pensionszusagen kann aus Rückdeckungsversicherungen kommen, die Differenz dann über ein Gesellschafterdarlehen bis hin zu einem Darlehen des Versorgungsträgers finanziert werden. Die Verzinsung dieses Darlehens des Versorgungsträgers fließt in das Deckungskapital ein und es werden meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen.

Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung in die Finanzierung der Auslagerung von Pensionszusagen:

  • Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
  • je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Pensionsfonds

Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden. Es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.

Vorteile

  • Dank der Auslagerung von Pensionszusagen können sie sich eine lebenslange Garantierente sichern. Sie profitieren von einem hohen Garantiezins und verringern das Nachschussrisiko.
  • Wenn GGF über das vereinbarte Pensionsalter hinaus arbeiten, ist das kein Problem. Die Rentenzahlungen werden im Pensionsfonds angelegt. So können Versorgungsberechtigte die Altersrente dort abrufen, wann immer sie möchten

Die Auslagerung von Pensionszusagen hilft, mögliche Probleme zu lösen

  • Die Schere zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz driftet weiter auseinander
  • Verringerung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität
  • Reduzierung des ausschüttungsfähigen Unternehmensgewinns und gewinnabhängige Vergütungen
  • Keine Insolvenzsicherheit der Pensionszusagen im Insolvenzfall
  • Mit einer bestehenden Pensionszusage ist das Unternehmen nahezu unverkäuflich
  • Im Extremfall folgt eine handelsbilanzielle Überschuldung

Ergebnis der Auslagerung der Pensionszusagen

Wir möchten Ihnen durch den regelrechten Dschungel aus Verordnungen, Gesetzen und Finanzvorschriften helfen. Das gemeinsame Ziel ist die rechts- und zukunftssichere Auslagerung von Pensionszusagen. Wir verpflichten uns, die Versorgung unabhängig abzusichern und legen dabei besonderen Wert auf die langfristige Betreuung nach der erfolgten Auslagerung.

Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung!

Hinweis

Sowohl bei Versicherungen, Leistungsumfang und Prämienbeispielen können sich jederzeit Änderungen ergeben. Maßgeblich ist ausschließlich ein verbindliches Angebot.

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