Belegschaftsversicherungen spielen im Rahmen der betrieblichen Zusatzleistungen von Vergütungssystemen (Compensation and Benefits) bei deutschen Unternehmen eine wichtige Rolle.

Viele Betriebe bieten ihren Mitarbeitern spezielle, auf deren Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsprodukte an. An erster Stelle steht die betriebliche Altersvorsorge, gefolgt von der privaten Altersvorsorge, Ergänzungsversicherungen zur Gesundheitsvorsorge und Sachversicherungen.

Das ist das Ergebnis der ersten repräsentativen Studie zum Belegschaftsgeschäft in Deutschland, die Prof. Dr. Bernhard Heidel von der Fachhochschule Wiesbaden, Fachbereich Wirtschaft, durchgeführt hat.

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    * Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2013

    1 § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
    2 Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf jede zumutbare Tätigkeit, nicht nur auf den erlernten Beruf.
    3 eigene Berechnung anhand des Beispiels aus der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der Deutschen Rentenversicherung, Seite 14, Stand Juli 2014; Rente bei voller beziehungsweise halber Erwerbsminderung (alte Bundesländer): Ein Versicherter mit 35 Versicherungsjahren und einem angenommenen statistischen Jahresdurchschnittsverdienst für 2014 in Höhe von 34.857 Euro (Bruttoeinkommen) hat inklusive Zurechnungszeit bei Rentenbeginn Anspruch auf circa 34 beziehungsweise 17 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr werden pro Jahr 0,3 Prozent Abschläge berücksichtigt, maximal jedoch 10,8 Prozent der Rente. Die genaue Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom Wohnort (alte/neue Bundesländer) sowie der Einkommensklasse. Die individuelle Erwerbsminderungsrente kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger erfragt werden.