Als Unternehmer*in, Führungskraft oder GGF haben Sie viel um die Ohren: Sie wollen Ihre Mitarbeiter pünktlich bezahlen, Umsatz erzielen und Ihr Unternehmen zu Erfolg und Wachstum führen. In der Flut dieser Aufgaben übersehen viele GGFs aber einen entscheidenden Aspekt: die eigene Absicherung und Versorgung im Alter. Da dieser Bereich überaus komplex ist, verlangt die Auseinandersetzung mit ihm durchaus etwas Zeit. Zeit, die viele einfach nicht haben. Wir helfen Ihnen dabei, dieses wichtige Thema anzugehen und sich umfassend abzusichern. Mit unserer Hilfe sparen Sie wertvolle Zeit und können sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren. Wir bieten Ihnen vielfältige Beratungsdienstleistungen zur Versorgung an, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Mit der Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter bekommen Sie die Prüfung Ihrer aktuellen Situation, Angebote und langfristige Betreuung aus einer Hand.
Umfassende Lösungen
Die Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter verfolgt einen umfassenden Lösungsansatz. Dabei beziehen wir zahlreiche Aspekte in die Überlegungen mit ein, etwa die Alters- und Risikoabsicherung, aber auch die Nutzung von steuerlichen Vorteilen sowie die Insolvenzsicherung der Versorgung. Sensibilität, Vertrauen und hohe fachliche Kompetenz sind für uns hier von prägnanter Bedeutung. Zur Implementierung der Lösungen können wir dabei auf eine innovative Produktpalette zurückgreifen.
Unsere Beratungs- und Dienstleistungen für die GGF-Versorgung
Schwachstellenanalyse in Bezug auf die Rechtslage
Immer wieder verändern sich die Vorgaben auf dem Gebiet der steuerlichen Anerkennung von GGF-Versorgungen. Daher sollten Sie klären, ob es Neuregelungen und Änderungen bei Bestimmungen gab, von denen Sie profitieren können. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob Ihre möglicherweise vor Jahren getroffenen Vorsichtsmaßnahmen auf dem neuesten Stand der Gesetze und der Rechtsprechung sind.
Das sollte regelmäßig geschehen, um eine aktuelle Prognose der Finanzierbarkeit der Versorgungszusage zu erstellen. Falls Sie noch nicht ausreichend abgesichert sind, helfen wir Ihnen bei allen verschiedenen Aspekten:
Was wird genau wird bei der Prüfung der Versorgung von GGF analysiert?
Rentenanpassung
Rentenanpassung
Hierbei geht es um die jährliche Anpassung der gesetzlichen Renten an die Entwicklung der Löhne und Gehälter in Deutschland. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle.
Anpassung an erhöhten Versorgungsbedarf
Anpassung an erhöhten Versorgungsbedarf
Der Bedarf kann sich beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder eine Krise ändern. In diesem Fall ist eine Überarbeitung der Leistungen notwendig.
Abfindungsregelungen
Abfindungsregelungen
Dieser Begriff bezeichnet die Vereinbarung, die über die Zahlung einer Abfindung getroffen wurde. Eine Pflicht, eine Abfindung zu bezahlen, gibt es nämlich nicht. Es sei denn, sie ist im Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag oder einem Sozialplan vorgesehen.
Invaliditätsbegriff
Invaliditätsbegriff
Er bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, was wiederum zum Anspruch einer Versicherungsleistung führt – sofern Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ausgestattet sind. Die genaue Definition des Invaliditätsbegriffs muss geklärt werden, denn oft gibt es Unterschiede.
Insolvenzsicherung
Insolvenzsicherung
Dies ist eine Maßnahme, welche die Versorgung eines GGF im Falle einer Unternehmenspleite absichert. Durch den Pensions-Sicherungs-Verein wird die Insolvenzsicherung in Deutschland geleistet, greift aber nur sofern der Versorgungsberechtigte dem Betriebsrentengesetz unterliegt, bzw. „nicht beherrschender“ GGF ist. Für diesen Personenkreis gilt es alternative Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen.
Vorgezogener Rentenbezug
Vorgezogener Rentenbezug
Wenn ein GGF vor Erreichen der regulären Altersgrenze die Rente antreten möchte, ist es sinnvoll, die Vor- und Nachteile zu kennen und die Versorgungs-Maßnahmen gegebenenfalls zu überarbeiten. Wir prüfen genau, ob ein vorgezogener Ruhestand für Sie möglich ist und was dies für Ihre Rente bedeutet.
Regeln bei Gehaltskürzung
Regeln bei Gehaltskürzung
Wenn das Gehalt eines GGF – beispielsweise in einer wirtschaftlichen Flaute – abgesenkt wird, muss anhand verschiedener Kriterien geprüft werden, ob das Gehalt noch angemessen ist. Das ist wichtig, um Nachteile bei der Steuer auszuschließen.
Unverfallbarkeitsregelung
Unverfallbarkeitsregelung
Die Unverfallbarkeitsregelung ist eine gesetzliche Vorschrift, welche die Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung vor dem Verfall schützt, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt des Versorgungsfalls endet. Die Regelung kann im Ernstfall vor dem Verlust der Altersvorsorge bewahren.
Schwachstellenanalyse in Bezug auf die Finanz- und Rechtslage
Wir prüfen, wo es Schwachstellen in der Altersvorsorge eines GGF gibt und wie gut die Versorgung finanziert ist. Dabei vergleichen wir vor allem, wie viel Geld für die Rente zurückgelegt wurde und wie viel wir benötigen. Inbegriffen ist dabei auch die Berücksichtigung von Leistungen für Alter, Invalidität und Hinterbliebene.
Gutachten zur Angemessenheits-Prüfung
Bei der Gründung einer GmbH und bei Einrichtung einer Altersversorgung für Gesellschafter und Geschäftsführer ist eine Prüfung der Angemessenheit der Vergütung und dabei speziell auch der Altersversorgung für die Sicherstellung der steuerlichen Anerkennung zwingend erforderlich.
Im Rahmen einer umfassenden Prüfung wird eine Fremdvergleichsbetrachtung der Gesamtvergütung angestellt sowie eine explizite Bewertung der geplanten Altersversorgung vorgenommen.
Die Versorgung für GGF hat viele verschiedene Ebenen …
… und diese im Alltagsstress zu überblicken, ist definitiv nicht einfach. Wir helfen Ihnen, den Überblick über diese komplexe Materie zu behalten. Vertrauen Sie auf die 30 Jahre Erfahrung, die wir als Wirtschaftsberatung gesammelt haben. Gerne beraten wir Sie auch zu unseren anderen Schwerpunkten wie der Auslagerung von Pensionszusagen oder der betrieblichen Altersvorsorge. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: Das funktioniert über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon.
Kontakt
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Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter
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86919 Utting am Ammersee
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