Anwartschaftsberechnung

Im Rahmen der Anwartschaftsberechnung werden die erdienten (Past Service) und noch nicht erdienten Anwartschaften (Future Service) ermittelt.

Auslagerung

Hierunter ist verstehen, dass eine Versorgungsverpflichtung an einen Dritten (externer Versorgungsträger) übergeben wird und somit das eigene Unternehmen von entlastet wird.

Bilmog

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) ist ein deutsches Artikelgesetz zur Reform des Bilanzrechts.

Ziel des BilMoG´s war es die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses zu verbessern. Wie der Gesetzesbegründung zu entnehmen ist, erfolgt das durch eine Annäherung an die Bilanzierungsregeln nach IFRS, wobei aber insgesamt ein überschaubares eigenes Regelwerk beibehalten werden soll. Wesentliche Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung ist:

  • veränderte Bewertung von Rückstellungen (insbesondere Pensionsrückstellungen).

Future-Service

Die Anwartschaft, welche von einem bestimmten Stichtag bis zum tatsächlichen Renteneintritt noch erdient wird – nicht erdiente Anwartschaft.

Past- Service

Die Anwartschaft, welche vom Datum der Pensionszusage (bei beherrschenden GGF´s), bzw. vom Datum des Diensteintritts (bei nicht beherrschenden GGF´s), bis zu einem bestimmten Stichtag erdient wurde – erdiente Anwartschaft.

Pensionsfond

Pensionsfonds, § 1b Abs. 3 BetrAVG – Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt, in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) oder eines Pensionsfondsvereins auf Gegenseitigkeit (a.G.). Die Rahmenbedingungen für den Pensionsfonds sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, § 112 ff VAG geregelt. Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen sind im Rechnungswesen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus betrieblicher Altersversorgung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zu Gunsten anspruchsberechtigter Arbeitnehmer. Der Begriff Pensionsrückstellungen wird auch in Bilanzen nach ausländischen oder internationalen Standards verwendet.

Rechnungszins

Einer der wichtigsten Bewertungsparameter ist der Rechnungszins für die Abzinsung. Steuerlich ist ein Zins von 6 % vorgeschrieben, während sich der Zins nach IAS 19 und zukünftig auch nach dem deutschen Handelsrecht am aktuellen Zinsniveau orientiert. Bei der Berechnung der Pensionsrückstellung ist gemäß BilMoG zukünftig ein von der Deutschen Bundesbank monatlich veröffentlichter Rechnungszins auf Basis eines marktorientierten Durchschnittszinses anzuwenden. Bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen spielt der Zinssatz eine bedeutende Rolle. Die Höhe des Barwerts der Pensionsrückstellungen wird von den verwendeten Sterbewahrscheinlichkeiten und vom verwendeten Zinssatz bestimmt. Wird der Zinssatz verändert, so hat dies vor allem Auswirkungen auf jüngere Rentenempfänger, wird dagegen die Sterblichkeit variiert, so verändert sich insbesondere der Barwert für ältere Rentenempfänger.

Eine Erhöhung des Zinssatzes um 1 % führt zu einer um 10-15 % geringeren Pensionsrückstellung und umgekehrt.

Der Höchstzinssatz für die Handelsbilanz liegt nach HFA 2/1988[11] gemäß § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG bei einem steuerlich vorgeschriebenen Zinssatz von 6 %.

Sterbetafel

Die Sterbetafel ist eine Ausscheideordnung, die darstellt, wie sich ein fiktives Kollektiv von Personen aus einer bestimmten Personengruppe durch Tod erwartungsgemäß verringert.

Unterstützungskasse

Unterstützungskasse, § 1b Abs. 4 BetrAVG – Eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Sie finanziert sich aus Zuwendungen des Arbeitgebers. Bei den Unterstützungskassen ist zunächst in die Ausgestaltung als Einzelunterstützungskassen (hier richtet ein Arbeitgeber seine eigene Unterstützungskasse ein) oder Gruppenunterstützungskassen (die Unterstützungskasse nimmt eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitgeber als Trägerunternehmen auf) zu unterscheiden. Steuerrechtlichkann daneben nach § 4d EStG in pauschaldotierte oder rückgedeckte Unterstützungskasse unterschieden werden.

Verzicht

Auf Anwartschaften kann verzichtet werden. Allerdings ist hier genau zu prüfen mit welchen steuerlichen Konsequenzen zu rechnen ist.

Ebenfalls ist zu prüfen, ob ein Verzicht auf Anwartschaften arbeitsrechtlich möglich ist.