Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme von Pensionsverpflichtung durch einen Dritten

By 22. April 2017 Allgemein

Zufluss von Arbeitslohn bei Schuldübernahme von Pensionsverpflichtung durch einen Dritten BFH Urteil vom 18.08.2016- VI R 18/13

 

Die A-GmbH hat dem Kläger (beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH) einen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 50 % seiner letzten Vergütung eingeräumt. Das Ruhegehalt wurde in der Folgezeit in Festrente umgestellt. Die Parteien vereinbarten sodann, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Rente endet, wenn das von der A-GmbH zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von 467.000 Euro aufgebraucht ist. Der Kläger gründete sodann die B-GmbH, deren alleiniger beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer er war.

 

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