Lohnsteuerliche Folgerungen der Übernahme der Pensionszusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers gegen eine Ablösungszahlung und Wechsel des Durchführungswegs
BMF Schreiben vom 04.07.2017 IV C 5 – S 2333/16/10002
Mit dem o.g. Schreiben nimmt das BMF Stellung zu einem Urteil des BFH vom 18.08.2016 (VI R 18/13). Hier hatte sich der BFH mit der Frage befasst, ob die Ablösung einer Pensionszusage durch einen Dritten zu einem Lohnzufluss beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer führt. Der BFH hat dabei seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach es im Übertragungszeitpunkt nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn kommt, wenn der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer kein Wahlrecht hatte, den Ablösungsbetrag alternativ an sich auszahlen zu lassen.