Für viele Unternehmen ist es ein notwendiger Schritt: die Auslagerung der Pensionszusage. Doch was ist das überhaupt? Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass ein Unternehmen einen externen Partner ins Boot holt, der sich um die spätere Rentenverpflichtung kümmert. Die Folge für das Unternehmen ist, dass die Bilanz entlastet wird und Risiken minimiert werden. Gerade für Unternehmen im Mittelstand ist das eine sehr effektive Maßnahme, um die finanzielle Situation zu stabilisieren und das Unternehmen zukunftsfähig zu machen. Auch bei einem eventuellen Verkauf ist die Auslagerung der Pensionszusage häufig sehr sinnvoll.

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage (Direktzusage) eines Unternehmens bedeutet, dass das Unternehmen einem Mitarbeiter oder Geschäftsführer für die Zeit des Ruhestandes eine Rente oder Kapitalleistung zusagt. Dafür werden in der Bilanz des Unternehmens Pensionsrückstellungen gebildet, die jedoch nach außen wie Schulden wirken und daher die Eigenkapitalquote des Unternehmens negativ beeinflussen.

Konkret bedeutet das: Je höher die Verpflichtungen, desto mehr verfälschen sie die Bilanz des Unternehmens. Und dies wirkt sich negativ auf die Kreditwürdigkeit, das Rating und den Unternehmenswert aus.

Warum überhaupt auslagern?

Es gibt bestimmte Situationen, in denen vielen Unternehmen bewusst wird, was für ein großer Bremsklotz eine Pensionszusage sein kann. Insbesondere, wenn es um das Thema Nachfolge oder Verkauf geht, werden sie relevant. Zinsänderungen, strengere Bilanzierungsregeln oder das Risiko, dass Zusagen unterfinanziert sind und dann kurzfristig aus dem laufenden Geschäft des Unternehmens beglichen werden müssen, können dazu beitragen, sich näher mit dem Thema zu beschäftigen.

Die Auslagerung der Pensionszusage befreit das Unternehmen von diesen „Altlasten“. Die Verpflichtung wird in ein externes Modell überführt und ist dort auch sicher.

Wie funktioniert die Auslagerung – einfach erklärt?

Bei der Auslagerung der Pensionszusage wird Kapital vom Unternehmen an einen externen Versorgungsträger übertragen. Dieser kümmert sich um die Versorgung. Häufig wird dabei in bereits verdiente Ansprüche (past service) und zukünftige Anwartschaften (future service) unterschieden. Diese können separat oder zusammen ausgelagert werden.

Im Normalfall beginnt der Prozess der Auslagerung mit der Beratung durch einen Experten wie die Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter. Dieser analysiert für Sie die bestehenden Pensionszusagen und die Finanzierungssituation. Anschließend wird ein geeignetes Modell festgelegt und es werden Angebote eingeholt. Ein einmaliger Auslagerungsbetrag sowie dessen Finanzierung wird festgelegt und anschließend, wenn alle Konditionen stimmen, der Vertrag zur Übertragung der Pensionszusage unterschrieben. Die Unternehmensbilanz wird dann entsprechend angepasst.

Welche Möglichkeiten gibt es für die Auslagerung?

Zu den häufigsten Möglichkeiten der Auslagerung der Pensionszusage ist die Übertragung auf einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse. Der Pensionsfonds legt die Mittel dabei sicher an und zahlt mit dem erwirtschafteten Geld später die Renten. Pensionsfonds unterliegen starken Regulierungen und sind eine sehr sichere Methode. Im Falle von (Gesellschafter-)Geschäftsführern gibt es zusätzlich weitere Möglichkeiten, etwa über Treuhandlösungen. Auch die Kombination verschiedener Modelle ist durchaus möglich und gängig, etwa indem bestehende Anwartschaften auf einen Pensionsfonds übertragen werden und künftige Anwartschaften an eine Unterstützungskasse. Die optimale Lösung ist immer eine hochindividuelle Frage und von vielen Faktoren abhängig, daher ist eine gezielte Beratung essenziell.

Welche Vorteile hat die Auslagerung?

Für das Unternehmen bieten sich durch die Auslagerungen viele Möglichkeiten:

  • Entlastung der Bilanz: Pensionsrückstellungen werden in der Bilanz reduziert oder verschwinden vollständig. Dies erhöht die Eigenkapitalquote und die Kennzahlen verbessern sich.
  • Bessere Finanzierungsmöglichkeiten. Für Banken oder Investoren wird einfacher ersichtlich, wie stark das operative Geschäft ist.
  • Mehr Planungssicherheit: Risiken durch schwankende Zinsen, Langlebigkeit oder Unterfinanzierung werden reduziert.

Insbesondere während der Unternehmensnachfolge oder im Falle eines Verkaufs ist die Auslagerung daher eine effektive Möglichkeit, um Ihr Unternehmen attraktiver zu machen und auf sichere Beine zu stellen.

Die Auslagerung der Pensionszusage lohnt sich vor allem für mittelständische Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen in der Bilanz, Firmen, die Gesellschafter-Geschäftsführer effektiv versorgen möchten, oder Unternehmen, in denen eine Nachfolge, ein Verkauf oder eine umfassende Restrukturierung notwendig ist. Dabei gilt: Je früher sich Unternehmen mit der Thematik beschäftigen, desto besser!

Welche Risiken und Nachteile hat eine Auslagerung der Pensionszusage?

Die Auslagerung ist nichts, was unüberlegt umgesetzt werden sollte. Denn der Prozess ist nicht nur steuerlich und rechtlich komplex, sondern kann auch hohe Einmalzahlungen notwendig machen. Es ist daher essentiell, dass die Gestaltung der Auslagerung der Pensionszusage effektiv gestaltet wird, damit Sie keine steuerlichen Nachteile haben oder neue Risiken für Ihr Unternehmen entstehen. Eine präzise Beratung durch Spezialisten ist daher Pflicht. Diese achten auf Bilanz-, Steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte und entwickeln ein maßgeschneidertes Konzept, damit der Prozess zum Erfolg wird.

Die Auslagerung der Pensionszusage klingt nach einem komplexen Thema – und das ist es auch. Es lohnt sich aber, sich damit zu beschäftigen, und in vielen Fällen kann der Prozess dem Unternehmen eine neue Freiheit geben. Eine bessere Bilanz, weniger Risiken und klare Perspektiven für Unternehmer, Mitarbeiter und Nachfolger können so entstehen. Mithilfe eines erfahrenen Beratungspartners wie der Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter kann so ein effektives Vorsorgemodell entstehen, das Ihrem Unternehmen Sicherheit und Zukunft bietet. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten.

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