Pensionsverpflichtungen sind für viele Unternehmen eine langfristige Last in der Bilanz und beeinflussen Finanzierung, Rating und Unternehmenswert deutlich. Da liegt es nahe, die Zusagen auf einen externen Versorgungsträger auszulagern und so mehr Planungssicherheit für das Unternehmen und die Versorgungsberechtigten zu schaffen. Insbesondere in mittelständischen Unternehmen, in denen die hohen Pensionszusagen oft eine große Belastung sein können, ist die Auslagerung längst kein Nischenthema mehr: Sie ist zu einem zentralen Baustein für die strategische Finanz- und Nachfolgeplanung geworden.
Pensionsfonds: die Lösung für den Mittelstand
Zu den häufigsten Lösungen zählt die Übertragung auf einen Pensionsfonds. Dabei werden die Pensionsverpflichtungen – etwa in Form von laufenden Renten oder Anwartschaften – ganz oder teilweise auf einen Fonds übertragen. Dieser erbringt dann die Leistungen für die Berechtigten. Dafür ist anfangs ein Einmalbeitrag fällig, um die Pensionsrückstellungen aufzulösen und die Bilanz zu entlasten. Die Abflüsse an den Fonds dürfen außerdem steuerlich als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, was den Liquiditätsabfluss planbarer macht und daher gerade für den Mittelstand eine gute Lösung ist, um sich vor bilanziellen Schwankungen zu schützen. Wichtige Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Bonität und ausschüttungsfähiger Gewinn werden so verbessert. Die Auslagerung an einen Fonds bietet viele Möglichkeiten und ist für Unternehmen wie Versorgungsberechtigte eine gute Lösung.
Der erste Schritt der Auslagerung an einen Pensionsfonds ist eine detaillierte Analyse der Pensionszusagen: Welche Personen sind betroffen? Wie hoch ist der Barwert der Verpflichtungen? Gibt es bereits Rückdeckungsversicherungen, und wie sind diese gestaltet? Auf dieser Basis können verschiedene geeignete Pensionsfonds angefragt und deren Angebote verglichen werden. Vor allem Finanzierung, Leistungsumfang und Stabilität sind wichtige Aspekte. Als Ihr Experte können wir ein maßgeschneidertes Konzept für Sie entwickeln und umsetzen.
Rentner-GmbH: Hohe Flexibilität und Steuerung
Eine Alternative ist die Rentner-GmbH. Diese verfolgt einen gesellschaftsrechtlichen Ansatz. Die Pensionszusagen werden auf eine eigenständige Kapitalgesellschaft übertragen, welche die übernommenen Verpflichtungen verwaltet und die Renten auszahlt. Damit wird das operative Geschäft bilanziell von der Versorgung getrennt. Die Rentner-GmbH legt das Vermögen eigenständig an und bedient aus diesem Vermögen die Renten. Insbesondere im Umfeld eines Unternehmensverkaufs oder einer Reorganisation ist eine Rentner-GmbH sinnvoll, da das Unternehmen aufgeräumter wirkt und Käufern klarere Strukturen präsentiert werden können.
Bei der Rentner-GmbH gibt es allerdings auch einige Besonderheiten. Häufig bleibt die ursprüngliche operative Gesellschaft für eine Übergangszeit – typischerweise bis zu zehn Jahre – als Gesamtschuldnerin neben der Rentner-GmbH haftbar, sodass eine unzureichende Kapitalausstattung der Rentner-GmbH im Ernstfall auf das Ursprungsunternehmen zurückfallen kann. Daher ist es wichtig, dass die neue Gesellschaft mit ausreichend Kapital ausgestattet wird, um laufende Rentenzahlungen und künftige Rentenanpassungen stemmen zu können, die etwa aus der gesetzlichen Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung und eventuellen Anpassung der Rentenhöhe resultieren. Wird die Rentner-GmbH ordentlich umgesetzt, bietet sie eine hohe Flexibilität und gute Steuerungsmechanismen. Vor allem für Unternehmen mit einem größeren Rentnerbestand oder ausgeprägten Geschäftsführer-Zusagen ist sie daher sehr gut geeignet.
Unterstützungskasse: Einfach umsetzbar und anpassbar
Die dritte Möglichkeit ist die Unterstützungskasse. Diese ist ein eigenständiger Versorgungsträger innerhalb der betrieblichen Altersversorgung, der neue Versorgungszusagen organisieren und teilweise neu strukturieren kann. Das Unternehmen leistet Zahlungen an die Unterstützungskasse, die das Vermögen verwaltet und die Versorgungsleistungen später auszahlt. Diese Zuwendungen sind steuerlich begünstigt und können sogar sozialversicherungsfrei sein. Es gibt verschiedene Formen der Unterstützungskasse, die viele Gestaltungsmöglichkeiten bieten.
Häufig wird die Unterstützungskasse als „pay and forget“-Lösung beschrieben, da das Unternehmen dank der laufenden Zuwendungen die Versorgung relativ planbar finanziert und das Risiko weitestgehend beim Versicherer liegt. Demgegenüber stehen pauschaldotierte Modelle, bei denen die steuerlichen Dotierungsgrenzen und die eingeschränkten Abzugsmöglichkeiten als Betriebsausgabe dazu führen können, dass die zugesagten Leistungen nicht jederzeit vollständig ausfinanziert sind und daher zusätzliche Bewertungs- und Berichtspflichten – etwa in Form von Lastwertgutachten – entstehen. Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung aufbauen möchten, kann eine Versorgung über eine Unterstützungskasse eine attraktive Möglichkeit sein – vorausgesetzt, Struktur und Finanzierung sind sorgfältig geplant.
Welche Variante ist ideal für Sie? Wir beraten Sie!
Doch welche dieser drei Varianten ist nun die richtige für Sie? Dies lässt sich nicht pauschal sagen, da die passende Lösung von der Höhe der Pensionsverpflichtungen, der Unternehmensgröße, der Nachfolge, der Finanzierbarkeit und den Rücklagen sowie der bisherigen Form der Zusagen abhängt. Auch Kombinationsmodelle lassen sich gut umsetzen, bei denen etwa bestimmte Bausteine über einen Pensionsfonds abgewickelt werden, andere über eine Rentner-GmbH oder eine Unterstützungskasse.
Damit Sie bei diesem komplexen Thema auf der sicheren Seite stehen, sind Ihre Experten von der Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter gerne für Sie da. Wir führen für Sie eine individuelle Analyse durch, bei der wir die Themen betriebliche Altersversorgung, Steuerrecht und Bilanzierung optimal mit Ihrem Unternehmen verbinden. Lassen Sie sich gerne beraten!

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gern stehen wir Ihnen zur Verfügung unter:
Tel: 08142 – 587 60 oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@wbja.de.