Finanzierung des Einmalbeitrags
Die Finanzierung der Einmalbeiträge kann unterschiedlich gestaltet werden. Neben der Verwendung des Kapitals aus Rückdeckungsversicherungen, kann die verbleibende Differenz z.B. über Gesellschafterdarlehen bis hin zu einem Darlehen von Seiten des Versorgungsträgers bis zu 15 Jahren finanziert werden.
Die Verzinsung eines Darlehens seitens es Versorgungsträgers fließt in voller Höhe in das Deckungskapital ein und es werden hierfür meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund wird diese Form der Finanzierung sehr gerne in Anspruch genommen.
Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung bestehender Rückdeckungsversicherungen jedes Anbieters in die Finanzierung der Auslagerung:
- Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
- Je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Pensionsfonds
Und der Clou: Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden; es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.
Hierdurch ergeben sich mehrere entscheidende Vorteile:
- Sie sichern sich eine lebenslange Garantierente auf Basis eines hohen Garantiezinses und können das Nachschussrisiko verringern.
- Immer häufiger entscheiden sich GGF´s, über das vereinbarte Pensionsalter hinaus zu arbeiten und die Altersrente entsprechend später in Anspruch zu nehmen – kein
Problem: Die Rentenzahlungen aus der Rückdeckungsversicherung werden im Pensionsfonds angelegt. Der Versorgungsberechtigte kann die Altersrente beim Pensionsfonds abrufen, wann immer er möchte.