Die Rechtsprechung zu Pensionszusagen ändert sich immer wieder. Deshalb beraten wir Sie.

Das Kernproblem

Für viele Unternehmen besteht mit der Pensionszusage das Problem, dass die Kosten nie stabil sind, sondern sich stetig verändern. Die Faktoren sind schwierig vorherzusagen und somit verfälschen die Pensionszusagen die Bilanzen des Unternehmens.

Eine Auslagerung der Pensionszusage ist deshalb der logische Schritt. Es wird ein externer Versorgungsträger beauftragt, der die Verpflichtungen der Pensionszusagen übernimmt. Das kann komplett oder nur teilweise geschehen.

Aus diesen und weiteren Gründen überlegen immer mehr Unternehmer, wie sie ihr Unternehmen von den Belastungen und Risiken von Pensionszusagen befreien können. Der logische Schritt ist die Auslagerung aus dem Unternehmen.

Fordern Sie jetzt Experten-Beratung an

Die Auslagerung von Pensionszusagen ist kompliziert …

… und deshalb haben Sie mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite! Ihre derzeitige Situation und Wünsche stehen im Vordergrund und somit vermitteln wir Ihnen eine individuelle Lösung. Auch nach der Vermittlung informieren wir Sie regelmäßig über Änderungen der entsprechenden Gesetze und Richtlinien zu Pensionszusagen und weisen Sie auf nötige Anpassungen hin.

Wir beraten Sie gern. Sprechen Sie uns an!

Unsere Leistungen bei der Auslagerung von Pensionszusagen

Prüfung

Da sich die Rechtsprechung und die Vorgaben der Finanzverwaltung regelmäßig verändern, muss ein Großteil der erteilten Pensionszusagen regelmäßig überarbeitet werden. Wir prüfen Ihre vorhandenen Zusagen und passen sie auch an!

Unabhängige Angebote für die Auslagerung von Pensionszusagen

Wir schreiben die Pensionen aus und erreichen damit nahezu alle Pensionsfonds. Somit können wir Ihnen eine transparente Marktübersicht bieten, um für Sie den richtigen Anbieter zu finden.

Prüfung und Vergleichsanalyse

Natürlich lassen wir Sie nicht mit den Angeboten allein. Wir prüfen sorgfältig alle eingehenden Angebote und erstellen ein individuelles Konzept für Ihr Unternehmen.

Präsentation des Konzepts für Ihre Pensionszusagen

Wir erläutern Ihnen das für Sie passende Konzept unter Berücksichtigung aller Finanzierungsoptionen. Der Vorteil der Präsentation ist, dass Sie gleich Rückfragen stellen oder wir Ihr Konzept wenn nötig noch anpassen können.

Einmalbetrag bei Pensionszusagen

Das Kapital für die einmalig ausgezahlten Pensionszusagen kann aus Rückdeckungsversicherungen kommen, die Differenz dann über ein Gesellschafterdarlehen bis hin zu einem Darlehen des Versorgungsträgers finanziert werden. Die Verzinsung dieses Darlehens des Versorgungsträgers fließt in das Deckungskapital ein und es werden meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen.

Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung in die Finanzierung der Auslagerung:

  • Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
  • je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Pensionsfonds

Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden. Es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.

Vorteile:

  • Sie sichern sich eine lebenslange Garantierente auf Basis eines hohen Garantiezinses und können das Nachschussrisiko verringern.
  • Wenn GGF über das vereinbarte Pensionsalter hinaus arbeiten, ist das kein Problem. Die Rentenzahlungen werden im Pensionsfonds angelegt. So können Versorgungsberechtigte die Altersrente dort abrufen, wann immer sie möchten.

Pensionszusagen können ohne Auslagerung große Probleme verursachen

  • Die Schere zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz driftet weiter auseinander.
  • Verringerung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität.
  • Reduzierung des ausschüttungsfähigen Unternehmensgewinns und gewinnabhängige Vergütungen.
  • Keine Insolvenzsicherheit der Pensionszusagen im Insolvenzfall.
  • Mit einer bestehenden Pensionszusage ist das Unternehmen nahezu unverkäuflich.
  • Im Extremfall folgt eine handelsbilanzielle Überschuldung.

Ergebnis der Auslagerung der Pensionszusagen:

Wir möchten Ihnen durch den regelrechten Dschungel aus Verordnungen, Gesetzen und Finanzvorschriften helfen. Das gemeinsame Ziel ist die rechts- und zukunftssichere Auslagerung Ihrer Pensionszusage. Wir verpflichten uns, die Versorgung unabhängig abzusichern und legen dabei besonderen Wert auf die langfristige Betreuung nach der erfolgten Auslagerung.

Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung!

Hinweis

Sowohl bei Versicherungen, Leistungsumfang und Prämienbeispielen können sich jederzeit Änderungen ergeben. Maßgeblich ist ausschließlich ein verbindliches Angebot.

Kontakt

    Firma (Pflichtfeld)

    Adresse (Pflichtfeld)

    Telefonnummer (Pflichtfeld)

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Postleitzahl - Ort (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Betreff

    Ihre Nachricht

    Bitte senden Sie mir Ihre aktuelle Broschüre - Alles über die WBJA

    Bitte senden Sie mir Ihre aktuelle Broschüre - Auslagerung von Pensionszusagen

    Bitte senden Sie mir Ihre aktuelle Broschüre - Betriebliche Krankenversicherung

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf

    Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen und Produkte erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
    Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter

    Mittlerer Weg 5a
    86919 Utting am Ammersee

    Tel: +49 (0)8806 9574913
    Fax: +49 (0)8806 9574917

    E-Mail: info@wbja.de
    Internet: https://wbja.de