Sie möchten die Pensionsverpflichtung auslagern? Wir beraten Sie zur Auslagerung auf Pensionsfonds und Alternativen!

Die Rechtsprechung zur Auslagerung von Pensionszusagen ändert sich immer wieder. Deshalb beraten wir Sie.

Pensionszusagen sind oft Schwankungen unterworfen, die sich auch auf die Bilanzen des Unternehmens auswirken können. Daher denken viele Unternehmen über die Auslagerung der Pensionszusage auf einen Pensionsfonds nach. Wir empfehlen dabei im Rahmen unserer Beratung das Auslagern der Pensionsverpflichtung an einen externen Versorgungsträger. Dabei ist es jedoch wichtig, dass Sie sich über alle wichtigen Faktoren gewiss sind. Die Risiken und Belastungen der Pensionszusage werden durch die Auslagerung auf den Pensionsfonds übertragen. Hierbei ist auch eine teilweise Auslagerung möglich. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten!

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Unsere Leistungen bei der Auslagerung von Pensionszusagen

Prüfung

Gerade bei den rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben der Finanzverwaltung kann es immer wieder zu Änderungen kommen. Dies betrifft auch Ihre Pensionszusagen. Wir überarbeiten, diese falls notwendig, prüfen vorhandene Zusagen und passen die bestehenden Vereinbarungen in Ihrem Auftrag an.

Unabhängige Angebote für die Auslagerung von Pensionszusagen

Gern übernehmen wir für Sie das Auslagern der Pensionsverpflichtung. Wir stellen für Sie eine Übersicht aller infrage kommenden Pensionsfonds zusammen, damit Sie den passenden Anbieter auswählen können.

Prüfung und Vergleichsanalyse

Wir prüfen für Sie alle wichtigen Angebote für Ihre Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds und stellen ein auf Ihr Vorhaben zugeschnittenes Konzept zusammen. Dabei beraten wir Sie umfassend, damit Sie alle wichtigen Informationen vorliegen haben und so Ihre Entscheidung treffen können.

Präsentation des Konzepts für Ihre Auslagerung von Pensionszusagen

Wir zeigen Ihnen genau, wie das Auslagern der Pensionsverpflichtung in Ihrem individuellen Fall umgesetzt werden könnte. Dabei gehen wir auch auf alle möglichen Finanzierungsoptionen ein. Wir sind bei allen Fragen für Sie da und passen das Konzept so lange an, bis Sie vollständig zufrieden sind.

Das Auslagern von Pensionsverpflichtungen ist kompliziert …

… daher sind wir in allen Belangen für Sie da. Die Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter steht an Ihrer Seite. Wir berücksichtigen bei allen Planungen Ihre aktuelle Situation und Ihre Wünsche, damit wir daraus ein individuelles Konzept für Sie entwickeln können. Auch nach der Unterzeichnung halten wir Sie auf dem Laufenden, sollte es zu Änderungen von Gesetzen und Richtlinien zur Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds kommen.

Einmalbetrag bei Pensionszusagen

Die Finanzierung ist für das Auslagern der Pensionsverpflichtung entscheidend. Das Kapital kann dabei etwa aus Rückdeckungsversicherungen kommen. Die Differenz kann dann zum Beispiel über ein Gesellschafterdarlehen oder das Darlehen eines Versorgungsträgers beglichen werden. Die folgende Verzinsung ist Teil des Deckungsstocks und es werden meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen.

Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung in die Finanzierung der Auslagerung von Pensionszusagen:

  • Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
  • je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Pensionsfonds

Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden. Es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.

Vorteile

  • Dank des Auslagerns der Pensionsverpflichtung können Sie sich Ihre lebenslange Rente Sie profitieren von einer sehr guten Rendite und verringern das Nachschussrisiko.
  • GGF können ohne Weiteres über das vereinbarte Pensionsalter hinaus arbeiten: Die Rentenzahlungen werden im Pensionsfonds angelegt. So können Versorgungsberechtigte die Altersrente dort abrufen, wann immer sie möchten.

Die Auslagerung von Pensionszusagen hilft, mögliche Probleme zu lösen

  • Die Schere zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz driftet weiter auseinander.
  • Verringerung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität.
  • Reduzierung des ausschüttungsfähigen Unternehmensgewinns und gewinnabhängige Vergütungen.
  • Keine vollständige Insolvenzsicherheit der Pensionszusagen im Insolvenzfall.
  • Mit einer bestehenden Pensionszusage ist das Unternehmen nahezu unverkäuflich.
  • Im Extremfall folgt eine handelsbilanzielle Überschuldung.

Ergebnis der Auslagerung der Pensionszusagen

Wir möchten, dass unsere Klienten bestmöglich informiert über alle Möglichkeiten der Auslagerung von Pensionszusagen sind. So haben Sie beim Auslagern den vollen Durchblick im Paragraphendschungel. Denn es ist wichtig, dass Ihre Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds auf einem soliden Fundament steht und alles rechts- und zukunftssicher gestaltet wird. Wir betreuen Sie auch danach weiter und halten Sie bei möglichen Veränderungen stets auf dem Laufenden.

Gern beraten wir Sie persönlich zu allen Möglichkeiten!

Hinweis

Sowohl bei Versicherungen, Leistungsumfang und Prämienbeispielen können sich jederzeit Änderungen ergeben. Maßgeblich ist ausschließlich ein verbindliches Angebot.

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