Das Kernproblem der Pensionszusage besteht darin, dass die tatsächlichen Kosten für die Pensionsverpflichtung weder in der Steuerbilanz noch in der Handelsbilanz realistisch abgebildet werden können. Grund hierfür sind die unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen.
Wird in der Steuerbilanz der Heubeck Barwert durch den ausgewiesenen Aktivposten ausfinanziert, reicht dieser Aktivposten in der Handelsbilanz nicht aus, um die dort ermittelte Pensionsrückstellungen vollständig zu saldieren.
Wird dagegen die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz durch einen entsprechend gleich hohen Aktivposten saldiert, steht in der Steuerbilanz ein viel zu hoher Finanzierungsbetrag, der ertragswirksam steuerpflichtig ist.
In beiden Bilanzen sind aber die tatsächlichen Kosten für die Pensionszusage nicht richtig erfasst. Eine Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtung kann sich nur an der tatsächlichen Entwicklung der Kapitalmärkte orientieren. Eine ausreichende und sichere Finanzierung kann sich deshalb nur am Versicherungsbarwert bemessen, der deutlich höher ist als die Rückstellung in der Steuer-und Handelsbilanz.
Entscheidet sich ein Unternehmen zur vollständigen Ausfinanzierung der Pensionsverpflichtung auf der Grundlage der tatsächlichen kapitalmarktorientierten Kosten, können diese Kosten weder in der Steuer- und Handelsbilanz gewinnmindernd angesetzt werden.

Folgen für Ihre bestehenden Pensionszusage und Ihr Unternehmen
- die Schere zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz driftet weiter auseinander
- Verringerung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität
- Reduzierung des ausschüttungsfähigen Unternehmensgewinns und gewinnabhängige Vergütungen
- im Extremfall handelsbilanzielle Überschuldung
- keine Insolvenzsicherheit der Pensionszusage im Insolvenzfall
- mit einer bestehenden Pensionszusage ist das Unternehmen nahezu unverkäuflich
Aus diesen Gründen überlegen immer mehr Unternehmer, wie sie ihr Unternehmen von den Belastungen und Risiken einer Pensionszusage befreien können. Der logische Schritt ist die Auslagerung der Pensionszusage aus dem Unternehmen.
Der Ausweg: Die Auslagerung von Pensionszusagen
Die Auslagerung der Pensionszusage erfolgt auf einen externen Versorgungsträger, der die Verpflichtungen der Zusage übernimmt. Dies kann ein Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse sein. Wenn eine Pensionszusage ausgelagert werden soll, dann kann dies entweder komplett oder auch nur teilweise geschehen. Grundsätzlich kann jede Zusage ausgelagert werden, auch wenn sie gegenüber (Gesellschafter-) Geschäftsführern oder Angestellten gemacht wurde. Es ist jedoch wichtig, zwischen dem sogenannten past service und den future service zu unterscheiden. Als past service werden alle bereits erdienten Anwartschaften bezeichnet, unter future services versteht man hingegen Anwartschaften, die in der Zukunft noch erdient werden können.
Die Vorteile
- Entlastung Ihrer Handelsbilanz und Vermeidung von künftig ansteigenden Rückstellungen
- Verbesserung der Bilanzkennzahlen
- Lösungen für die Nachfolgeregelung und die Unternehmens-Verkaufsplanung
- ihre Versorgung wird auf eine sichere Kalkulationsbasis gestellt und von den wirtschaftlichen Risiken abgekoppelt
- 100%iger Insolvenzschutz Ihrer Pensionszusage
Unsere Leistungen für Sie

Kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch
Ihre derzeitige Situation und Ihre Wünsche stehen hier im Vordergrund, denn nur so können wir einen individuellen Lösungsweg erarbeiten.
Prüfung und Anpassung Ihrer vorhandenen Pensionszusage
Ein Großteil der erteilten Pensionszusagen entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung und den Finanzverwaltungs-Vorschriften. Hier ist eine Überarbeitung unbedingt erforderlich.
Unabhängige Angebotseinholung
Es erfolgt eine Ausschreibung auf nahezu alle Pensionsfonds. So haben Sie eine transparente Marktübersicht und finden den richtigen Anbieter.
Prüfung und Vergleichsanalyse
Alle Angebote werden sorgfältig geprüft und im Anschluss wird ein individuelles Konzept erstellt.
Präsentation des Konzepts in einem Folgetermin
Wir erläutern Ihnen das für Sie passende Konzept unter Berücksichtigung möglicher Finanzierungsoptionen und klären alle Fragen.
Finanzierung des Einmalbeitrags
Die Finanzierung der Einmalbeiträge kann unterschiedlich gestaltet werden. Neben der Verwendung des Kapitals aus Rückdeckungsversicherungen, kann die verbleibende Differenz zum Beispiel.über Gesellschafterdarlehen bis hin zu einem Darlehen von Seiten des Versorgungsträgers bis zu 15 Jahren finanziert werden.
Die Verzinsung eines Darlehens seitens es Versorgungsträgers fließt in voller Höhe in das Deckungskapital ein und es werden hierfür meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen. Aus diesem Grund wird diese Form der Finanzierung sehr gerne in Anspruch genommen.
Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung bestehender Rückdeckungsversicherungen jedes Anbieters in die Finanzierung der Auslagerung:
- Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
- Je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Pensionsfonds
Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden. Es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.
Hierdurch ergeben sich mehrere entscheidende Vorteile:
- Sie sichern sich eine lebenslange Garantierente auf Basis eines hohen Garantiezinses und können das Nachschussrisiko verringern.
- Immer häufiger entscheiden sich GGF´s, über das vereinbarte Pensionsalter hinaus zu arbeiten und die Altersrente entsprechend später in Anspruch zu nehmen – kein Problem: Die Rentenzahlungen aus der Rückdeckungsversicherung werden im Pensionsfonds angelegt. Der Versorgungsberechtigte kann die Altersrente beim Pensionsfonds abrufen, wann immer er möchte.
Ergebnis

Das gemeinsame Ziel ist die rechts- und zukunftssichere Auslagerung Ihrer Pensionszusage.
Wir verpflichten uns, Ihre Versorgung unabhängig abzusichern.
Besonders wichtig ist uns dabei auch die Betreuung nach erfolgter Auslagerung.
So informieren wir Sie regelmäßig über gesetzliche Änderungen und weisen Sie auf eventuell nötige Anpassungen hin.
Kontakt

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Gern stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Rufen Sie uns an unter 08806 9574913.
oder senden Sie uns eine eMail an info@wbja.de
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter
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86919 Utting am Ammersee
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