Sie möchten die Pensionsverpflichtung auslagern? Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten!

Die Rechtsprechung zur Auslagerung von Pensionszusagen ändert sich immer wieder. Deshalb beraten wir Sie.

Pensionszusagen unterliegen oft Schwankungen, die sich spürbar auf die Bilanz eines Unternehmens auswirken können. Deshalb befassen sich viele Unternehmen mit der Frage, wie sich eine Auslagerung von Pensionszusagen sinnvoll gestalten lässt. Im Rahmen unserer Beratung empfehlen wir häufig, Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise an externe Versorgungsträger auszulagern. So können Risiken reduziert und die betriebliche Altersversorgung langfristig abgesichert werden. Entscheidend ist dabei, alle relevanten Faktoren sorgfältig zu prüfen. Wir beraten Sie gerne zu allen Möglichkeiten!

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Unsere Leistungen bei der Auslagerung von Pensionszusagen

Prüfung

Gerade bei den rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben der Finanzverwaltung kann es immer wieder zu Änderungen kommen. Dies betrifft auch Ihre Pensionszusagen. Wir überarbeiten diese – falls notwendig –, prüfen vorhandene Zusagen und passen die bestehenden Vereinbarungen in Ihrem Auftrag an.

Unabhängige Angebote für die Auslagerung von Pensionszusagen

Gern unterstützen wir Sie beim Auslagern Ihrer Pensionsverpflichtungen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche externen Versorgungsträger für Sie infrage kommen. Damit Sie den passenden Versorgungspartner finden, erhalten Sie von uns eine strukturierte Übersicht aller relevanten Anbieter.

Benötigen Sie professionelle Beratung zur Auslagerung der Pensionszusage für Gesellschafter oder Geschäftsführer? Hier erfahren Sie mehr.

Prüfung und Vergleichsanalyse

Wir analysieren für Sie aktuelle Angebote zur Auslagerung von Pensionszusagen und prüfen, welche externen Versorgungsträger zu Ihren Anforderungen passen. Darauf aufbauend entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept, das Ihre Ziele und Rahmenbedingungen berücksichtigt. Dabei beraten wir Sie individuell, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen können.

Wenn Sie speziell an der Auslagerung und Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds interessiert sind, finden Sie hier weiterführende Informationen.

Präsentation des Konzepts für Ihre Auslagerung von Pensionszusagen

Wir zeigen Ihnen genau, wie das Auslagern der Pensionsverpflichtung in Ihrem individuellen Fall umgesetzt werden könnte. Dabei gehen wir auch auf alle möglichen Finanzierungsoptionen ein. Wir sind bei allen Fragen für Sie da und passen das Konzept so lange an, bis Sie vollständig zufrieden sind.

Das Auslagern von Pensionsverpflichtungen ist kompliziert …

… daher sind wir in allen Belangen für Sie da. Als Experte für die betriebliche Altersvorsorge steht die Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter an Ihrer Seite und berücksichtigt bei allen Planungen die aktuelle Lage Ihres Unternehmens und Ihre individuellen Vorstellungen. Auch nach der Umsetzung sind wir gerne für Sie da und halten Sie bei Änderungen von Gesetzen auf dem Laufenden.

Einmalbetrag bei Pensionszusagen

Die Finanzierung ist für das Auslagern der Pensionsverpflichtung entscheidend. Das Kapital kann dabei etwa aus Rückdeckungsversicherungen kommen. Die Differenz kann dann zum Beispiel über ein Gesellschafterdarlehen oder das Darlehen eines Versorgungsträgers beglichen werden. Die folgende Verzinsung ist Teil des Deckungsstocks und es werden meist keine Sicherheiten in Anspruch genommen.

Bei der Verwendung bestehender Rückdeckungsversicherungen bieten wir alle denkbaren Varianten für die Einbeziehung in die Finanzierung der Auslagerung von Pensionszusagen:

  • Anrechnung sämtlicher Versicherungsarten – egal, ob Kapital- oder Rentenversicherungen
  • je nach Kundenwunsch beitragsfreie oder beitragspflichtige Fortführung im Rahmen der gewählten Versorgungslösung

Die Versicherung muss bei Rentenbeginn nicht kapitalisiert werden. Es können auch laufende Renten aus Rückdeckungsversicherungen übernommen werden.

Vorteile

  • Durch das Auslagern der Pensionsverpflichtung können Sie sich Ihre lebenslange Rente Sie profitieren von attraktiven Renditechancen und verringern das Nachschussrisiko.
  • GGFkönnen ohne Weiteres über das vereinbarte Pensionsalter hinaus tätig bleiben: Die Rentenzahlungen werden im Rahmen der vereinbarten Versorgungskonzeption angelegt und können flexibel abgerufen werden.

Die Auslagerung von Pensionszusagen hilft, mögliche Probleme zu lösen

  • Die Schere zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz driftet weiter auseinander.
  • Verringerung der Eigenkapitalquote und damit der Bonität.
  • Reduzierung des ausschüttungsfähigen Unternehmensgewinns und gewinnabhängige Vergütungen.
  • Keine vollständige Insolvenzsicherheit der Pensionszusagen im Insolvenzfall.
  • Mit einer bestehenden Pensionszusage ist das Unternehmen nahezu unverkäuflich.
  • Im Extremfall folgt eine handelsbilanzielle Überschuldung.

Ergebnis der Auslagerung der Pensionszusagen

Unser Ziel ist es stets, dass Sie gut informiert sind. Gerne helfen wir Ihnen dabei, den Überblick über komplexe rechtliche Rahmenbedingungen zu behalten. Wir achten darauf, dass die Auslagerung von Pensionszusagen rechtssicher erfolgt und langfristige Stabilität schafft. Selbstverständlich halten wir Sie über relevante Entwicklungen auf dem Laufenden.

Wir stehen Ihnen für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung.

Hinweis

Sowohl bei Versicherungen, Leistungsumfang und Prämienbeispielen können sich jederzeit Änderungen ergeben. Maßgeblich ist ausschließlich ein verbindliches Angebot.

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