Jeder Vierte wird berufsunfähig!

… und das ist eine Statistik, die Sorgen bereitet. Egal, ob Geschäftsführer*innen oder Mitarbeiter*innen – beide können nach körperlichen oder psychischen Problemen möglicherweise nicht mehr zurück in ihren vorherigen Beruf. Statistiken zeigen, dass fast jeder vierte Beschäftigte seinen Beruf vorzeitig, wenn auch nur vorübergehend, aufgeben muss. In den meisten Fällen handelt es sich um Krankheiten, keine Unfälle. Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann Ihre Angestellten davor schützen, bei gesundheitlichen Problemen in finanzielle Nöte zu geraten.

Staatliche Unterstützung reicht nicht aus – deshalb betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer berufsunfähig wird, kann sich auf die staatliche Leistung nicht verlassen. Eine BU-Rente erhalten Sie im besten Fall nur, wenn Sie vor 1961 geboren wurden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von Ihrem Alter – eine echte Alternative zur staatlichen Mindestversorgung.

Für alle ab dem 01.01.1961 geborenen Mitarbeiter*innen besteht akuter Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis besitzt nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollten diese Angestellten ihrem Beruf wegen einer Erkrankung nicht mehr nachgehen können, besteht lediglich ein Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente.

Der erlernte oder der ausgeübte Beruf spielen hierbei keine Rolle mehr. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden pro Tag noch gearbeitet werden kann.

Mehr als 6 Arbeitsstunden täglich  = keine Erwerbsminderungsrente
3-6 Arbeitsstunden täglich  = halbe Erwerbsminderungsrente
Weniger als 3 Arbeitsstunden täglich  = volle Erwerbsminderungsrente

Weitere Informationen ...

Selbst wenn Sie in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit gesetzlich zulässig. Dabei können Sie grundsätzlich auf jede offene Stelle am Arbeitsmarkt verwiesen werden. Neben den genannten Voraussetzungen sind weiterhin noch versicherungsrechtliche Voraussetzungen (Wartezeiten, Versicherungspflichtzeiten etc.) für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente notwendig.

Mitarbeiter, die vor dem Stichtag 02.01.1961 geboren wurden, erhalten zwar noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, diese wurde aber im Niveau deutlich abgesenkt. Auch hier reicht die gesetzliche Versorgung bei Weitem nicht aus und eine private Vorsorge ist unumgänglich!

Unser Angebot für Sie

Wir stellen uns dieser sozialen Verantwortung und es ist uns gelungen Ihnen ein besonderes Produkt als Belegschaftsgeschäft anbieten zu können.

Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem der besten Bedingungswerke am Markt, die Ihre Arbeitnehmer*innen auf privater oder betrieblicher Basis abschließen können.

Unser Partner ist ein renommiertes deutsches Versicherungsunternehmen mit einer über 130-jährigen Erfolgsgeschichte.

Voraussetzungen

Wir bieten im Rahmen unseres Gruppenvertrags für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine Absicherung mit stark verkürzter Gesundheitsprüfung. Es sind nur wenige Fragen zu beantworten, die sich auf bestimmte Aspekte beschränken:

  1. Sind Sie derzeit uneingeschränkt arbeitsfähig?
  2. Waren Sie in den vergangenen 24 Monaten länger als 10 Arbeitstage ohne Unterbrechung krankgeschrieben?
  3. Gab es einen Anlass für die Anerkennung einer Behinderteneigenschaft oder Pflegestufe?
  4. Liegt eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vor oder wurde sie beantragt?
  5. Wurden in den vergangenen 5 Jahren Versicherungsanträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?

Vorteile der kollektiven betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung

  • reduzierte Kosten durch den Kollektivrahmenvertrag des Arbeitgebers bei einer Absicherung von max. € 1.000,- monatlicher BU-Rente
  • neben der o. g. Dienstobliegenheitserklärung keine weitere Gesundheitsprüfung
  • die Berufsunfähigkeitsversicherung weist eines der besten Bedingungswerke am Markt auf
  • keine Wartezeiten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • kein administrativer Aufwand

Somit ist der Gruppenvertrag eine ausgezeichnete Möglichkeit für Unternehmen, der sozialen Verantwortung gerecht zu werden und kostenneutral einen Mehrwert ohne Aufwand zu schaffen.

Selbstrechnende Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Anleitung zur selbstrechnenden Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei diesem selbstrechnenden Antrag handelt es sich noch nicht um den endgültigen Vertrag. Nach Unterschrift dieses Antrags erhalten Sie das verbindliche Angebot von Seiten der Versicherung, worin Sie die Werte wiederfinden, deren Rentenhöhe Sie angekreuzt haben.
Erst die Unterschrift des zugesandten verbindlichen Angebotes (Annahmeerklärung) führt zu einem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Hilfestellungen zur Bearbeitung des Antrags

  1. Schließen Sie das rote Hinweisfenster: Mit diesem Hinweisfenster möchten wir Sie lediglich auf die Versicherungsbedingungen hinweisen, die Bestandteil des Vertrages für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung Die Versicherungsbedingungen werden Ihnen auch nochmals mit dem verbindlichen Angebot zugesandt.
  2. Bei „Nachmeldung zum Kollektiv-Vertrag“ geben Sie bitte den Namen Ihres Arbeitgebers ein, damit wir die Anfrage auch richtig zuordnen können.
  3. Ergänzen Sie bitte alle Felder mit Ihren persönlichen Daten. Diese Angaben werden benötigt, um Ihnen z. B. den richtigen Berufsgruppenschlüssel zuzuordnen, welcher für die Beitragsberechnung maßgeblich ist, oder bei Unklarheiten mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
  4. In dem Feld „derzeit ausgeübter Beruf“ finden Sie eine Vielzahl von Berufen. Bitte wählen Sie hier den für Sie gültigen Beruf aus. Sofern Sie Ihren Beruf nicht finden, bitten wir um kurze Rücksprache.
  5. Rechts oben im Antrag ist der Beginn für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungmit jeweils dem 1. des Monats festzulegen sowie das Endalter der Versicherung. Sinnvoll ist unserer Meinung nach das 65. Lebensjahr. Wenn Sie hier unterschiedliche Werte berechnen, werden Sie feststellen, dass die Versicherungsbeiträge mit niedrigerem Endalter günstiger sind. Der Grund liegt darin, dass mit höherem Alter auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Berufsunfähigkeit deutlich steigt. Nach Ergänzung dieser Angaben finden Sie auf der rechten Seite des Antrages die Berechnungen für die jeweiligen monatlichen Rentenhöhen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  6. Wählen Sie nun die Rentenhöhe, für die Sie sich entschieden haben und vergessen Sie nicht, die Fragen der Dienstobliegenheitserklärung zu beantworten bzw. das richtige Kreuz zu setzen.
  7. An dieser Stelle möchten wir an die Ehrlichkeit appellieren, denn eine falsche Angabe führt zu einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung und Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz.
  8. Drucken Sie den Antrag mit dem vorgegebenen Button aus und Sie erhalten eine doppelte Ausfertigung. Die zweite Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
  9. Zum Schluss ist der Antrag nur noch von Ihnen zu unterschreiben und mit dem beiliegenden Ausdruck kommentarlos an uns zu übersenden.

Nachdem Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die angegebenen Daten und leiten die Informationen an die Versicherungsgesellschaft weiter. Anschließend erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft Ihr verbindliches Angebot inklusive aller Versicherungsbedingungen, die Sie auch auf unserer Internetseite finden. Dieses verbindliche Angebot ist dann erneut zu unterschreiben, mit Ihrer privaten Bankverbindung zu versehen und an uns zurückzusenden. Nach erfolgter Bearbeitung erhalten Sie Ihre Police für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und die entsprechenden Beiträge werden von Ihrem Konto abgebucht.

Versicherungsbedingungen für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen

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Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag

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Hinweise zur Datenverarbeitung

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Allgemeine Angaben über die steuerlichen Regelungen

es sind hier lediglich die nicht grau unterlegten Passagen am Ende des Dokumentes maßgeblich!

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Kontakt

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    Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter

    Mittlerer Weg 5a
    86919 Utting am Ammersee

    Tel: +49 (0)8806 9574913
    Fax: +49 (0)8806 9574917

    E-Mail: info@wbja.de
    Internet: https://www.wbja.de

    * Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2013

    1 § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
    2 Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf jede zumutbare Tätigkeit, nicht nur auf den erlernten Beruf.
    3 eigene Berechnung anhand des Beispiels aus der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der Deutschen Rentenversicherung, Seite 14, Stand Juli 2014; Rente bei voller beziehungsweise halber Erwerbsminderung (alte Bundesländer): Ein Versicherter mit 35 Versicherungsjahren und einem angenommenen statistischen Jahresdurchschnittsverdienst für 2014 in Höhe von 34.857 Euro (Bruttoeinkommen) hat inklusive Zurechnungszeit bei Rentenbeginn Anspruch auf circa 34 beziehungsweise 17 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr werden pro Jahr 0,3 Prozent Abschläge berücksichtigt, maximal jedoch 10,8 Prozent der Rente. Die genaue Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom Wohnort (alte/neue Bundesländer) sowie der Einkommensklasse. Die individuelle Erwerbsminderungsrente kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger erfragt werden.