… und das ist eine Statistik, die Sorgen bereitet. Egal, ob Geschäftsführer*innen oder Mitarbeiter*innen – beide können nach körperlichen oder psychischen Problemen möglicherweise nicht mehr zurück in ihren vorherigen Beruf. Die Gründe dafür sind vielfältig, in den meisten Fällen sind es jedoch Krankheiten, keine Unfälle. Hier kann Ihr Unternehmen eine Perspektive bieten: eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese hilft Arbeiternehmer*innen, bei gesundheitlichen Problemen nicht in finanzielle Nöte zu geraten. Und Sie als Arbeitgeber*in profitieren durch eine stärkere Bindung der Arbeitnehmer*innen an Ihr Unternehmen.
Staatliche Unterstützung reicht nicht aus – deshalb betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer berufsunfähig wird, kann sich auf die staatliche Leistung nicht verlassen. Eine BU-Rente erhalten Sie im besten Fall nur, wenn Sie vor 1961 geboren wurden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von Ihrem Alter – eine echte Alternative zur staatlichen Mindestversorgung.
Für alle ab dem 01.01.1961 geborenen Mitarbeiter*innen besteht akuter Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis besitzt nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte es zu einer Erkrankung kommen und der Arbeit nicht mehr nachgegangen werden können, besteht lediglich ein Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten, Sie im Ernstfall abzusichern.
Übrigens: Der erlernte oder der ausgeübte Beruf spielen hierbei keine Rolle mehr. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden pro Tag noch gearbeitet werden kann.
Mehr als 6 Arbeitsstunden täglich | = keine Erwerbsminderungsrente |
3-6 Arbeitsstunden täglich | = halbe Erwerbsminderungsrente |
Weniger als 3 Arbeitsstunden täglich | = volle Erwerbsminderungsrente |
Weitere Informationen ...
Falls Sie im erlernten Beruf nicht mehr arbeitsfähig sind, ist eine Verweisung auf eine andere Tätigkeit gesetzlich zulässig. Theoretisch können Sie auf jede offene Stelle verwiesen werden. Gewisse Voraussetzungen (Wartezeiten, Versicherungspflichtzeiten etc.) müssen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente erfüllt werden.
Mitarbeiter, die vor dem Stichtag 02.01.1961 geboren wurden, erhalten zwar noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, diese wurde aber im Niveau deutlich abgesenkt. Auch hier reicht die gesetzliche Versorgung bei Weitem nicht aus, was für diese Jahrgänge eine private Vorsorge im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls unumgänglich macht! Sie ist gemeinsam mit einer betrieblichen Altersvorsorge und einer betrieblichen Krankenversicherung ein wichtiger Baustein für mehr Absicherung.
Unser Angebot für Sie
Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem der besten Bedingungswerke am Markt, die Ihre Arbeitnehmer*innen auf privater oder betrieblicher Basis abschließen können.
Unser Partner ist ein renommiertes deutsches Versicherungsunternehmen mit einer über 130-jährigen Erfolgsgeschichte.
Voraussetzungen
Wir bieten im Rahmen unseres Gruppenvertrags für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine Absicherung mit stark verkürzter Gesundheitsprüfung. Es sind nur wenige Fragen zu beantworten, die sich auf bestimmte Aspekte beschränken:
- Sind Sie derzeit uneingeschränkt arbeitsfähig?
- Waren Sie in den vergangenen 24 Monaten länger als 10 Arbeitstage ohne Unterbrechung krankgeschrieben?
- Gab es einen Anlass für die Anerkennung einer Behinderteneigenschaft oder Pflegestufe?
- Liegt eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vor oder wurde sie beantragt?
- Wurden in den vergangenen 5 Jahren Versicherungsanträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?
Vorteile der kollektiven betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
- reduzierte Kosten durch den Kollektivrahmenvertrag des Arbeitgebers bei einer Absicherung von max. € 1.000,- monatlicher BU-Rente
- neben der o. g. Dienstobliegenheitserklärung keine weitere Gesundheitsprüfung
- die Berufsunfähigkeitsversicherung weist eines der besten Bedingungswerke am Markt auf
- keine Wartezeiten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung
- kein administrativer Aufwand
Somit ist der Gruppenvertrag eine ausgezeichnete Möglichkeit für Unternehmen, der sozialen Verantwortung gerecht zu werden und kostenneutral einen Mehrwert ohne Aufwand zu schaffen.
Selbstrechnende Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Anleitung zur selbstrechnenden Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Hilfestellungen zur Bearbeitung des Antrags
- Schließen Sie das rote Hinweisfenster: Mit diesem Hinweisfenster möchten wir Sie lediglich auf die Versicherungsbedingungen hinweisen, die Bestandteil des Vertrages für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung Wir senden Ihnen die Versicherungsbedingungen mit einem verbindlichen Angebot zu.
- Bei „Nachmeldung zum Kollektiv-Vertrag“ geben Sie bitte den Namen Ihres Arbeitgebers ein, damit wir die Anfrage auch richtig zuordnen können.
- Alle Felder sollten mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt werden. Diese benötigen wir, um Ihnen B. den richtigen Berufsgruppenschlüssel für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zuzuordnen. Dies ist wichtig für die Beitragsberechnung und für Rückfragen unsererseits, sollte es doch noch Unklarheiten geben.
- In dem Feld „derzeit ausgeübter Beruf“ finden Sie eine Vielzahl von Berufen. Bitte wählen Sie hier den für Sie gültigen Beruf aus. Sofern Sie Ihren Beruf nicht finden, bitten wir um kurze Rücksprache.
- Rechts oben im Antrag ist der Beginn für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherungmit jeweils dem 1. des Monats festzulegen sowie das Endalter der Versicherung. Sinnvoll ist unserer Meinung nach das 65. Lebensjahr. Wenn Sie hier unterschiedliche Werte berechnen, werden Sie feststellen, dass die Versicherungsbeiträge mit niedrigerem Endalter günstiger sind. Der Grund liegt darin, dass mit höherem Alter auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Berufsunfähigkeit deutlich steigt. Nach Ergänzung dieser Angaben finden Sie auf der rechten Seite des Antrages die Berechnungen für die jeweiligen monatlichen Rentenhöhen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Wählen Sie nun die Rentenhöhe, für die Sie sich entschieden haben, und vergessen Sie nicht, die Fragen der Dienstobliegenheitserklärung zu beantworten bzw. das richtige Kreuz zu setzen.
- Hierbei sollten Sie ehrlich bleiben. Falsche Angaben können zu einer sogenannten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führen – und Sie damit Ihren Versicherungsschutz kosten. Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben unterliegen dem Datenschutz.
- Drucken Sie den Antrag mit dem vorgegebenen Button aus und Sie erhalten eine doppelte Ausfertigung. Die zweite Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
- Zum Schluss ist der Antrag nur noch von Ihnen zu unterschreiben und mit dem beiliegenden Ausdruck kommentarlos an uns zu übersenden.
Wir prüfen den eingegangenen Antrag und die angegebenen Daten. Anschließend leiten wir Ihre Informationen an die Versicherungsgesellschaft weiter. Bald darauf erhalten Sie ein verbindliches Angebot für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive aller Versicherungsbedingungen. Diese finden Sie auch auf unserer Website. Wir bitten Sie, das Angebot zu unterschreiben, mit Ihrer Bankverbindung zu versehen und anschließend an uns zurückzusenden. Wir kümmern uns dann um die Bearbeitung und Sie erhalten von uns schnellstmöglich Ihre Police für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Versicherungsbedingungen für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Hinweise zur Datenverarbeitung
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Allgemeine Angaben über die steuerlichen Regelungen
es sind hier lediglich die nicht grau unterlegten Passagen am Ende des Dokumentes maßgeblich!
Kontakt
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen und Produkte erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter
Mittlerer Weg 5a
86919 Utting am Ammersee
Tel: +49 (0)8806 9574913
Fax: +49 (0)8806 9574917
E-Mail: info@wbja.de
Internet: https://www.wbja.de
* Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2013
1 § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
2 Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf jede zumutbare Tätigkeit, nicht nur auf den erlernten Beruf.
3 eigene Berechnung anhand des Beispiels aus der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der Deutschen Rentenversicherung, Seite 14, Stand Juli 2014; Rente bei voller beziehungsweise halber Erwerbsminderung (alte Bundesländer): Ein Versicherter mit 35 Versicherungsjahren und einem angenommenen statistischen Jahresdurchschnittsverdienst für 2014 in Höhe von 34.857 Euro (Bruttoeinkommen) hat inklusive Zurechnungszeit bei Rentenbeginn Anspruch auf circa 34 beziehungsweise 17 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr werden pro Jahr 0,3 Prozent Abschläge berücksichtigt, maximal jedoch 10,8 Prozent der Rente. Die genaue Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom Wohnort (alte/neue Bundesländer) sowie der Einkommensklasse. Die individuelle Erwerbsminderungsrente kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger erfragt werden.