… und das ist eine Statistik, die Sorgen bereitet. Egal, ob Geschäftsführer*innen oder Mitarbeiter*innen – beide können nach körperlichen oder psychischen Problemen möglicherweise nicht mehr zurück in ihren vorherigen Beruf. Meistens sind es Krankheiten, keine Unfälle. Eine Perspektive dafür ist eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung durch Ihr Unternehmen. Sie gibt Rückhalt und verhindert, dass Mitarbeiter bei gesundheitlichen Problemen nicht in eine finanzielle Schieflage geraten. Und Sie als Arbeitgeber*in profitieren durch eine stärkere Bindung der Arbeitnehmer*innen an Ihr Unternehmen.
Unser Angebot für Sie
Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem der besten Bedingungswerke am Markt, die Ihre Arbeitnehmer*innen auf privater oder betrieblicher Basis abschließen können.
Unser Partner ist ein renommiertes deutsches Versicherungsunternehmen mit einer über 130-jährigen Erfolgsgeschichte.
Voraussetzungen
Wir bieten im Rahmen unseres Gruppenvertrags für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung eine Absicherung mit stark verkürzter Gesundheitsprüfung. Dafür müssen Sie nur einige wichtige Fragen beantworten:
- Sind Sie derzeit uneingeschränkt arbeitsfähig?
- Waren Sie in den vergangenen 24 Monaten länger als zehn Arbeitstage ohne Unterbrechung krankgeschrieben?
- Gab es einen Anlass für die Anerkennung einer Behinderteneigenschaft oder Pflegestufe?
- Liegt eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vor oder wurde sie beantragt?
- Wurden in den vergangenen fünf Jahren Versicherungsanträge abgelehnt oder mit Erschwerung angenommen?
Vorteile der kollektiven betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung
- reduzierte Kosten durch den Kollektivrahmenvertrag des Arbeitgebers bei einer Absicherung von max. € 1.000,- monatlicher BU-Rente
- neben der o. g. Dienstobliegenheitserklärung keine weitere Gesundheitsprüfung
- die Berufsunfähigkeitsversicherung weist eines der besten Bedingungswerke am Markt auf
- keine Wartezeiten wie in der gesetzlichen Rentenversicherung
- kein administrativer Aufwand
Somit ist der Gruppenvertrag eine ausgezeichnete Möglichkeit für Unternehmen, der sozialen Verantwortung gerecht zu werden und kostenneutral einen Mehrwert ohne Aufwand zu schaffen.
Selbstrechnende Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Anleitung zur selbstrechnenden Angebotsanfrage für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Unser selbstrechnender Antrag ist nicht der endgültige Vertrag Ihrer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung. Nach der Unterschrift Ihres Antrages bekommen Sie von der Versicherung ein verbindliches Angebot. Darin finden Sie die Werte wieder, die Sie bei der Rentenhöhe angekreuzt haben.
Nach Ihrer Unterschrift des zugesandten verbindlichen Angebotes ist Ihre berufliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Hilfestellungen zur Bearbeitung des Antrags
- Schließen Sie das rote Hinweisfenster: Mit diesem Hinweisfenster möchten wir Sie lediglich auf die Versicherungsbedingungen hinweisen, die Bestandteil des Vertrages für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung sind. Wir senden Ihnen die Versicherungsbedingungen mit einem verbindlichen Angebot zu.
- Bei „Nachmeldung zum Kollektiv-Vertrag“ geben Sie bitte den Namen Ihres Arbeitgebers ein, damit wir die Anfrage auch richtig zuordnen können.
- Alle Felder sollten mit Ihren persönlichen Daten ausgefüllt werden. Diese benötigen wir, um Ihnen z. B. den richtigen Berufsgruppenschlüssel für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung zuzuordnen. Dies ist wichtig für die Beitragsberechnung und für Rückfragen unsererseits, sollte es doch noch Unklarheiten geben.
- In dem Feld „derzeit ausgeübter Beruf“ finden Sie eine Vielzahl von Berufen. Bitte wählen Sie hier den für Sie gültigen Beruf aus. Sofern Sie Ihren Beruf nicht finden, bitten wir um kurze Rücksprache.
- Rechts oben im Antrag ist der Beginn für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung mit jeweils dem 1. des Monats festzulegen sowie das Endalter der Versicherung. Hier empfehlen wir das 65. Lebensjahr. Ihnen wird sicher auffallen, dass die Versicherungsbeiträge bei niedrigerem Endalter deutlich günstiger sind. Denn mit dem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts in die Berufsunfähigkeit. Nach Ergänzung dieser Angaben finden Sie auf der rechten Seite des Antrages die Berechnungen für die jeweiligen monatlichen Rentenhöhen der Berufsunfähigkeitsversicherung.
- Wählen Sie nun die Rentenhöhe, für die Sie sich entschieden haben, und vergessen Sie nicht, die Fragen der Dienstobliegenheitserklärung zu beantworten bzw. das richtige Kreuz zu setzen.
- Dabei sollten Sie auf Ehrlichkeit achten. Denn falsche Angaben führen zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung – und damit zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes. Alle Angaben unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.
- Drucken Sie den Antrag mit dem vorgegebenen Button aus und Sie erhalten eine doppelte Ausfertigung. Die zweite Ausfertigung ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
- Zum Schluss ist der Antrag nur noch von Ihnen zu unterschreiben und mit dem beiliegenden Ausdruck kommentarlos an uns zu übersenden.
Wir prüfen anschließend Ihren Antrag und alle angegebenen Daten. Wir leiten die Informationen dann an die Versicherungsgesellschaft weiter. Sie erhalten daraufhin ein verbindliches Angebot für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und alle Versicherungsbedingungen. Diese finden Sie übrigens auch auf unserer Website. Sie sollten nun das Angebot unterschreiben, mit wichtigen Informationen wie Ihrer Bankverbindung versehen und an uns zurücksenden. Ab hier übernehmen wir, kümmern uns um die Bearbeitung, und Sie erhalten von uns so schnell wie möglich Ihre Police für Ihre betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung.
Staatliche Unterstützung reicht nicht aus – deshalb betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Wer berufsunfähig wird, kann sich auf die staatliche Leistung nicht verlassen. Eine BU-Rente erhalten Sie im besten Fall nur, wenn Sie vor 1961 geboren wurden. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von Ihrem Alter – eine echte Alternative zur staatlichen Mindestversorgung.
Für alle ab dem 01.01.1961 geborenen Mitarbeiter*innen besteht akuter Handlungsbedarf. Dieser Personenkreis besitzt nur noch einen sehr eingeschränkten Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte es zu einer Erkrankung kommen und der Arbeit nicht mehr nachgegangen werden können, besteht lediglich ein Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten, Sie im Ernstfall abzusichern.
Übrigens: Der erlernte oder der ausgeübte Beruf spielen hierbei keine Rolle mehr. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stunden pro Tag noch gearbeitet werden kann.
Mehr als 6 Arbeitsstunden täglich | = keine Erwerbsminderungsrente |
3-6 Arbeitsstunden täglich | = halbe Erwerbsminderungsrente |
Weniger als 3 Arbeitsstunden täglich | = volle Erwerbsminderungsrente |
Weitere Informationen ...
Sollte der erlernte Beruf nicht mehr möglich sein, können Sie auch auf eine andere Stelle verwiesen werden. Dies ist gesetzlich zulässig. Dabei müssen natürlich gesetzliche Voraussetzungen wie Wartezeiten und Versicherungspflichtzeiten für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente erfüllt werden.
Mitarbeiter, die vor dem Stichtag 02.01.1961 geboren wurden, erhalten zwar noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, deren Niveau wurde aber deutlich abgesenkt. Auch hier reicht die gesetzliche Versorgung bei Weitem nicht aus, was für diese Jahrgänge eine private Vorsorge im Rahmen einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls unumgänglich macht! Sie ist gemeinsam mit einer betrieblichen Altersvorsorge und einer betrieblichen Krankenversicherung ein wichtiger Baustein für mehr Absicherung.
Versicherungsbedingungen für die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit erweiterten Leistungen
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Hinweise zu Ihrem Versicherungsvertrag
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Hinweise zur Datenverarbeitung
PDF-Dokument zur Ansicht und zum Ausdrucken
Allgemeine Angaben über die steuerlichen Regelungen
es sind hier lediglich die nicht grau unterlegten Passagen am Ende des Dokumentes maßgeblich!
Kontakt
Sie möchten mehr über unsere Dienstleistungen und Produkte erfahren? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter
Mittlerer Weg 5a
86919 Utting am Ammersee
Tel: +49 (0)8806 9574913
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E-Mail: info@wbja.de
Internet: https://wbja.de/
* Quelle: Berechnung der Deutschen Rentenversicherung 2013
1 § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI
2 Die Arbeitsfähigkeit bezieht sich auf jede zumutbare Tätigkeit, nicht nur auf den erlernten Beruf.
3 eigene Berechnung anhand des Beispiels aus der Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der Deutschen Rentenversicherung, Seite 14, Stand Juli 2014; Rente bei voller beziehungsweise halber Erwerbsminderung (alte Bundesländer): Ein Versicherter mit 35 Versicherungsjahren und einem angenommenen statistischen Jahresdurchschnittsverdienst für 2014 in Höhe von 34.857 Euro (Bruttoeinkommen) hat inklusive Zurechnungszeit bei Rentenbeginn Anspruch auf circa 34 beziehungsweise 17 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei Rentenbeginn vor dem 63. Lebensjahr werden pro Jahr 0,3 Prozent Abschläge berücksichtigt, maximal jedoch 10,8 Prozent der Rente. Die genaue Höhe der Erwerbsminderungsrente ist abhängig vom Wohnort (alte/neue Bundesländer) sowie der Einkommensklasse. Die individuelle Erwerbsminderungsrente kann beim jeweiligen Rentenversicherungsträger erfragt werden.