Durchführungswege für betriebliche Altersversorgung

Direktversicherung

Eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben seines Arbeitnehmers abschließt und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherers ganz oder teilweise bezugsberechtigt sind. Sie ist die in Klein- und Mittelbetrieben am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Die Direktversicherung eignet sich aufgrund ihrer einfachen Abwicklung und steuerlichen Behandlung für Vermittler und Kunden besonders zum Einstieg in die betriebliche Altersversorgung.
Unsere Ausarbeitung zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung der Direktversicherung können Sie im Downloadbereich kostenfrei anfordern.

Pensionskasse

Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt. Der Betrieb gründet ein eigenes Versicherungsunternehmen, in dem ausschließlich seine Arbeitnehmer versichert werden, oder er schließt sich einer überbetrieblichen Gruppenpensionskasse an.
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Pensionsfonds

Eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt, in der Rechtsform der einer Aktiengesellschaft oder des eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit. Pensionsfonds sind verpflichtet, Altersversorgungsleistungen als lebenslange Altersrente zu erbringen. Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung können eingeschlossen werden. Der Pensionsfonds ist nicht von der Körperschaftsteuerpflicht befreit, da es sich nicht um eine soziale Einrichtung handelt. Die Rahmenbedingungen für den Pensionsfonds sind im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt. Der Pensionsfonds unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Unsere Ausarbeitung zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung des Pensionsfonds können Sie im Downloadbereich kostenfrei anfordern.

Unterstützungskasse

Eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewährt. Sie finanziert sich aus Zuwendungen des Arbeitgebers. Für die Unternehmen ist die Unterstützungskasse vor allem in der Form der rückgedeckten Gruppenunterstützungskasse interessant.
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Direktzusage

Eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, ihm Versorgungsleistungen zu zahlen. Um dieses Versprechen einlösen zu können und betriebsfremde Risiken abzudecken, empfiehlt es sich bzw. ist es ggf. zwingend notwendig, eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen. Die Direktzusage ist vor allem für größere Unternehmen sowie für die Versorgung von Führungskräften oder Gesellschafter-Geschäftsführern geeignet.
Unsere Ausarbeitung zur steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Behandlung der Direktzusage können Sie im Downloadbereich kostenfrei anfordern.

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