Was Gesellschafter (GmbH) zur Auflösung von Pensionsrückstellungen wissen müssen

Pensionsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung. Sie geben einen groben Anhaltspunkt, wie viel Geld ein Unternehmen in der Zukunft an die Angestellten auszahlen muss. Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, doch am häufigsten wurde in der Vergangenheit die Direktzusage gewählt. Bei dieser versprechen Arbeitgeber*innen den Mitarbeiter*innen eine bestimmte Pension, die diese nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten. Arbeitgeber*innen bilden Pensionsrücklagen, denn sie sollten dafür Sorge tragen, dass genug Geld verfügbar ist.

Eine Pensionsrückstellung muss manchmal aufgelöst werden, wenn die Pensionsverpflichtung erlischt. Stirbt die berechtigte Person, ändern sich möglicherweise die Verträge. Oder Mitarbeiter*innen verlassen das Unternehmen, womit die Pensionsrückstellungen „eingefroren“ werden.

Wir beraten Sie gern.
Wir beraten Sie bei der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

Auflösung von Pensionsrückstellung birgt finanzielle Chancen und Gefahren

Eine Pensionsrückstellung wird aufgelöst, wenn die Pensionsverpflichtung ganz oder teilweise wegfällt. Die Auflösung einer Pensionsrückstellung ist ein außerordentlicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung und erhöht den Gewinn des Unternehmens. Somit verändert die Auflösung der Pensionsrückstellung auch die Passiva der Firma und erhöht das Eigenkapital. Allerdings kann es zu einer Verminderung der stillen Reserven kommen, wenn Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz höher bewertet werden als in der Steuerbilanz. Stille Reserven sind die Beträge, die durch eine Überbewertung der Pensionsverpflichtungen entstehen und einen Sicherheitspuffer darstellen.

Die Auflösung einer Pensionsrückstellung unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Allerdings kann es zu einer Steuerminderung kommen, wenn die Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz niedriger bewertet wurde als in der Handelsbilanz. Das bedeutet, dass das Unternehmen weniger Steuern auf den außerordentlichen Ertrag zahlen muss.

Damit ist die Auflösung einer Pensionsrückstellung ein sehr wichtiger Faktor für die Finanzlage Ihres Unternehmens. Einen so wichtigen Grundbaustein Ihrer Planung sollten Sie demnach nicht unbeaufsichtigt lassen. Wir beschäftigen uns für Sie mit der Materie und stehen Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung!

Die Auflösung von Pensionsrückstellungen ist komplex

Aufgrund dieser Komplexität, die viele steuerliche und finanzielle Konsequenzen hat, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Wir finden die optimale Möglichkeit zur Auflösung von Pensionsrückstellungen für Sie, indem wir die Lage analysieren und Ihnen die Wege übersichtlich aufzeigen. Teilverzicht, Abfindungen, Übertragungen auf Pensions-GmbHs, Abspaltung oder Auslagerung auf einen Pensionsfonds. All diese Wege haben verschiedene Vor- und Nachteile und sollten sorgfältig von Experten abgewogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Auflösung von Pensionsrückstellungen auf Ihre Finanzen auswirkt, können wir Ihnen die möglichen Szenarien, die Veränderungen und Prognosen aufzeigen. Wir nutzen dabei Bewertungs- und Berechnungsmethoden, die für Ihr Unternehmen am vorteilhaftesten sind.

Doch auch abseits der Finanzen helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Auflösung von Pensionsrückstellungen. Oft muss die Zustimmung verschiedener Behörden und des Betriebsrats eingeholt werden. Auch hilft Ihnen unsere Wirtschaftsberatung dabei, die erforderlichen Vereinbarungen oder Dokumente zu erstellen und zu überprüfen, ob Sie mit rechtlichen Konsequenzen oder Nachzahlungen rechnen müssen.

Auslagerung von Pensionszusagen

Wegen der vielen finanziellen Unklarheiten, die Pensionszusagen mit sich bringen, denken viele Unternehmen über die Auslagerung nach. Pensionszusagen können komplett oder teilweise ausgelagert werden und werden dann von einem Versorgungsträger übernommen. Die Befreiung des Unternehmens von den Lasten und Gefahren der Pensionszusagen ist ein Wunsch vieler Unternehmer*innen, aber nicht einfach umzusetzen. Es gibt viele Angebote, die schwer zu durchschauen sind, wenn man sich nicht gut mit dem Thema auskennt.

Ohnehin ist die Frage nach der besseren von zwei Lösungen schwierig zu beantworten: Ist es sinnvoller, eine Pensionszusage im Unternehmen zu behalten oder ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds ratsam? Letztere Möglichkeit bietet die Option, die vorhandenen Versorgungsansprüche an einen externen Versorgungsträger zu übertragen. Dadurch verschwindet die Rückstellung für die Versorgungszusage aus der Bilanz des Unternehmens.

Besonders in bestimmten Situationen kann die Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds sehr sinnvoll sein: Beim Verkauf eines Unternehmens, Kreditverhandlungen oder Nachfolgeplanungen zum Beispiel. Wir begleiten Unternehmen bei der Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds oder auch bei der Auflösung von Pensionsrückstellungen und unterstützen Sie bei allen nötigen Formalitäten.

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