Was Gesellschafter (GmbH) zur Auflösung von Pensionsrückstellungen wissen müssen

Pensionsrückstellungen sind ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung. Sie geben einen groben Anhaltspunkt, wie viel Geld ein Unternehmen in der Zukunft an die Angestellten auszahlen muss. Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge, doch am häufigsten wurde in der Vergangenheit die Direktzusage gewählt. Dafür bilden die Arbeitgeber*innen Pensionsrücklagen, die dann von den Arbeitnehmern bei Renteneintritt eingelöst werden können. Dabei gilt es für den Arbeitgeber zu beachten, dass genügend Geld vorhanden ist, um die späteren Auszahlungen leisten zu können.

Wir beraten Sie bei der Auflösung von Pensionsrückstellungen.

Eine Pensionsrückstellung muss manchmal aufgelöst werden, wenn die Pensionsverpflichtung erlischt. Stirbt die berechtigte Person, ändern sich möglicherweise die Verträge. Oder Mitarbeiter*innen verlassen das Unternehmen, womit die Pensionsrückstellungen „eingefroren“ werden.

Wir beraten Sie gern

Auflösung von Pensionsrückstellung birgt finanzielle Chancen und Gefahren

Eine Pensionsrückstellung wird aufgelöst, wenn die Pensionsverpflichtung ganz oder teilweise wegfällt. Die Auflösung einer Pensionsrückstellung ist ein außerordentlicher Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung und erhöht den Gewinn des Unternehmens. Somit verändert die Auflösung der Pensionsrückstellung auch die Passiva der Firma und erhöht das Eigenkapital. Dabei kann es jedoch zu einem Problem kommen: Die stillen Reserven werden vermindert, wenn Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz höher bewertet werden als in der Steuerbilanz. Stille Reserven sind die Beträge, die durch eine Überbewertung der Pensionsverpflichtungen entstehen und einen Sicherheitspuffer darstellen.

Die Auflösung einer Pensionsrückstellung unterliegt der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer. Hierbei kann es jedoch auch zu einer Steuerminderung kommen. Dafür muss die Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz niedriger bewertet werden als in der Handelsbilanz. In diesem Fall muss das Unternehmen weniger Steuern auf den außerordentlichen Ertrag zahlen.

Damit ist die Auflösung einer Pensionsrückstellung ein sehr wichtiger Faktor für die Finanzlage Ihres Unternehmens und sollte nicht unbeachtet bleiben. Ihre Experten der Wirtschaftsberatung Jürgen Abstreiter beraten Sie gerne!

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Die Auflösung von Pensionsrückstellungen ist komplex

Aufgrund dieser Komplexität, die viele steuerliche und finanzielle Konsequenzen hat, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Wir finden die optimale Möglichkeit zur Auflösung von Pensionsrückstellungen für Sie, indem wir die Lage analysieren und Ihnen die Wege übersichtlich aufzeigen. Teilverzicht, Abfindungen, Übertragungen auf Pensions-GmbHs, Abspaltung oder Auslagerung auf einen Pensionsfonds. All diese Wege haben verschiedene Vor- und Nachteile und sollten sorgfältig von Experten abgewogen werden.

Wenn Sie wissen möchten, wie sich die Auflösung von Pensionsrückstellungen auf Ihre Finanzen auswirkt, können wir Ihnen die möglichen Szenarien, die Veränderungen und Prognosen aufzeigen. Wir nutzen dabei Bewertungs- und Berechnungsmethoden, die für Ihr Unternehmen am vorteilhaftesten sind.

Doch auch abseits der Finanzen helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund um die Auflösung von Pensionsrückstellungen. Wir holen die Zustimmungen verschiedener Behörden und des Betriebsrates Ihres Unternehmens ein. Außerdem erstellt unsere Wirtschaftsberatung alle erforderlichen Vereinbarungen und Dokumente. Dabei ist eine Überprüfung auf rechtliche Konsequenzen und eventuelle Nachzahlungen natürlich inbegriffen.

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Auslagerung von Pensionszusagen

Wegen der vielen finanziellen Unklarheiten, die Pensionszusagen mit sich bringen, denken viele Unternehmen über die Auslagerung nach. Pensionszusagen können komplett oder teilweise ausgelagert werden und werden dann von einem Versorgungsträger übernommen. Dies klingt jedoch einfacher als es ist, denn es gibt dabei zahlreiche Aspekte zu beachten – und die Vielzahl der Angebote ist für Laien oft nur schwer zu durchschauen. Wir sind daher Ihr verlässlicher Partner und finden das Angebot, das zu Ihnen passt.

Ohnehin ist die Frage nach der besseren von zwei Lösungen schwierig zu beantworten: Ist es sinnvoller, eine Pensionszusage im Unternehmen zu behalten oder ist die Auslagerung auf einen Pensionsfonds ratsam? Letztere Möglichkeit bietet die Option, die vorhandenen Versorgungsansprüche an einen externen Versorgungsträger zu übertragen. Dadurch verschwindet die Rückstellung für die Versorgungszusage aus der Bilanz des Unternehmens.

Auch beim Verkauf des Unternehmens, bei Kreditverhandlungen oder Nachfolgeplanungen kann die Auslagerung ein entscheidender Vorteil sein. Gerne beraten wir Sie umfassend zur Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfonds oder unterstützen Sie bei der Auflösung von Pensionsrückstellungen und allen damit verbundenen Formalitäten.

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