Keine Fünftelungsregelung bei Pensionskassen und auch sonst nicht

By 24. Januar 2017 Allgemein

Keine Fünftelungsregelung bei Pensionskassen und auch sonst nicht 

Genährt durch ein unterinstanzliches Urteil gab es immer wieder Hoffnung, dass auch Kapitalzahlungen aus einer Pensionskassenversorgung (und analog dazu von Pensionsfonds/Direktversicherungen) in den Genuss der sog. Fünftelungsregelung nach § 34 EStG, die zu einer ermäßigten Versteuerung einer Kapitalzahlung führen kann, kommen könnten. Das hat nun der Bundesfinanzhof (BFH 20.09.2016 – X R 23/15) verneint. Die Begründung sperrt allerdings regelmäßig auch die Fünftelungsregelung in anderen Durchführungswegen.

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