Keine Fünftelungsregelung bei Pensionskassen und auch sonst nicht
Genährt durch ein unterinstanzliches Urteil gab es immer wieder Hoffnung, dass auch Kapitalzahlungen aus einer Pensionskassenversorgung (und analog dazu von Pensionsfonds/Direktversicherungen) in den Genuss der sog. Fünftelungsregelung nach § 34 EStG, die zu einer ermäßigten Versteuerung einer Kapitalzahlung führen kann, kommen könnten. Das hat nun der Bundesfinanzhof (BFH 20.09.2016 – X R 23/15) verneint. Die Begründung sperrt allerdings regelmäßig auch die Fünftelungsregelung in anderen Durchführungswegen.